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Frage geschrieben am 08.09.2011 12:14:47

Schadensersatz

Rechtsgebiet: Schadensersatz | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 829
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 79 weitere Antworten zum Thema Schadensersatz.
Folgende Situation.
Wir betreiben eine Internetfirma und sind auf Telefon und DSL Kommunikation angewiesen. Bei Erdarbeiten zur Verlegung eines neuen Stromkabels hat die Baufirma versehentlich das Telefon und DSL Kabel gekappt; mit dem Ergebnis das eine gesamter Ortsteil für zwei Tage ohne DSL und Telefonversogrung war inklusive unserer Firma. Der Tatbestand ist unbestritten.
Die Versicherung der Baufirma hat eine Schadenserstzforderung von uns (2 Tägiger Umsatzausfall) mit folgender Begründung abgeschmettert:
"nach herrschender Rechtsprechung liegt hier ein nicht ersatzpflichtiger Drittschaden vor. Eine Übernahme Ihrer Ansprüche kann daher nicht erfolgen"



Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.

Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:

In Ihrem Fall ist die Pflicht des Versicherers den entsprechenden Schaden zu tragen, von der Schadensersatzpflicht des Verursachers – der Baufirma – zu unterscheiden.

Die Ersatzpflicht des von Ihnen zitierten Versicherers richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag mit der Baufirma der mir – und Ihnen - nicht bekannt ist.

Davon unabhängig ist allerdings eine Ersatzpflicht der Baufirma zu beurteilen, selbst wenn die Versicherung diesen Schaden nicht abdecken sollte.

In Betracht kommt hier insbesondere eine Ersatzpflicht der Baufirma nach § 823 BGB wegen schuldhafter Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.

Normalerweise sind Pläne vorhanden, die für eine Baufirma erkennbar machen wo entsprechende DSL- bzw. Telefonkabel verlegt worden sind. Wenn die Baufirma diese Kabel bei Ausgrabungen dennoch beschädigt hat, wurden aller Voraussicht nach entsprechende Verkehrssicherungspflichten verletzt und die Baufirma hat eine Pflicht zum Schadensersatz.

Sie sollten daher gegenüber der Baufirma Ihren Schaden anmelden und Ausgleich verlangen. Wenn die Baufirma die Begleichung ablehnt sollten Sie einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sie können mich bei weiteren Fragen auch über die angegebene E-mail Adresse kontaktieren.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg, noch einen schönen Tag und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Thomas Mack
Rechtsanwalt


________________________________________________________
Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de




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