Im Unfallprotokoll ist ausdrücklichvermerkt, dass die junge Pflegerin meine Mutter "fallen liess".
Frage:
- Hat eine Schadenserstzklage in diesem Fall Aussicht auf Erfolg und auf welche Höhe würde man die Klage ansetzen?
- Wenn ja, wie lange würde es voraussichtlich bis zur Urteilsverkündung dauern?
- Was passiert, wenn die Klägerin, also meine Mutter, in der Zwischenzeit verstirbt, was leider nicht ausgeschlossen werden kann?
- Gibt es spezialisierte Rechtsanwälte im Raum Essen für diese Fälle?
Herzlichen Dank
-
Antwort geschrieben am 24.06.2011 09:11:07 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 811
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nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung und unter Berücksichtigung des Protokolles dürfte eine Klage Aussicht auf Erfolg haben, da eine schuldhafte Handlung nachzuweisen ist.
Die Höhe lässt sich ohne Kenntnis aller Unterlagen, insbesondere Arztberichte, Heilungsverlauf, Behandlung, Dauer und der Frage eines möglichen Dauerschadens kaum verlässlich bestimmen. Dieses sollte schon jetzt, ebenso wie andere finanzielle Aufwendungen, manifestiert werden.
Der Schmerzensgeldanspruch kann daher nur sehr vage geschätzt werden und dürfte sich in einer Größenordnung von 2.500 Eur - 7.500 Eur bewegen, kann aber auch ungleich höher sein. Daneben sollte aber auch zusätzlich die Feststellung getroffen werden, dass aller weiterer Schaden zu ersetzen ist, falls ggfs. Folgemaßnahmen notwendig wären.
Neben einem Schmerzensgeld - welches auch in das Ermessen des Gerichtes gestellt werden kann - wird also auch dieser Feststellungsantrag notwendig werden.
Ob daneben hinsichtlich des Dauerschadens auch noch zusätzlich ein Rentenanspruch in geringer Höhe besteht, sollte nach die Gesamtgegebenheiten ebenfalls noch geklärt werden.
Auch die Verfahrensdauer lässt sich sehr schwer voraussagen. Sollten Gutachten - gerade zur Frage eines Dauerschadens - notwendig werden, kann es ein bis zwei Jahre dauern; aber dieses ist natürlich auch davon abhängig, ob und wie die Gegenseite sich im Klageverfahren verteidigen wird.
Beim Tod Ihrer Mutter würde der Schmerzensgeldanspruch auf die erben übergehen; diese können das Verfahren dann fortsetzen.
Sofern Sie eine anwaltliche Vertretung im Raum Esssen wünschen, sollten Sie sich mit dem Kollegen
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Kuhstr. 4
58239 Schwerte
02304/20060
in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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