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Schadenersatzansprüche geltend machen


22.12.2008 18:17 |
Preis: ***,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von

Rechtsanwalt Matthias Juhre


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damne und Herren,
ich bitte um Ihren Rat. Ich betreibe seit vielen Jahren ein Sonnenstudio mit mehreren Sonnenbänken. Am 18. märz 2008 musste ich wegen einer defekten Steuerung am Münzgerät eine Sonnenbank stilllegen. Das defekte Teil war zu diesem Zeitpunkt knapp 6 Monate alt. Um einen schnellen Widerbetrieb der Sonnenbank zu erreichen, habe ich das Münzgerät direkt dem Hersteller zur Reparatur übersandt. Nach der Reparatur sandte der Hersteller das Gerät an seinen Vertragshändler zur Aushändigung an mich. Der Händler übersandte mir eine Rechnung für Reparatur in Höhe von knapp 46,- Euro. Diese wurde von mir am 18.06.2008 bezahlt.Nach Zahlung habe ich den Händler aufgefordert das Gerät herauszugeben., diese machte aber nun unbegründete Forderungen gegen mich geltend und hält das Gerät/Münzer bis heute zurück. Seine angeblichen Forderungen macht er aber auch nicht geltend! Nunmehr sind 6 Monate nach Zahlung und zahlreiche Aufforderungen fruchtlos verstrichen. Was kann ich gegen solche Methoden machen, ich will meinen Münzer sowie Schadenersatz geltend machen. Wie soll ich vorgehen, kann ich den Händler anzeigen? Für Ihre Bemühungen vielen Dank.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Schadenersatzansprüche geltend
22.12.2008 | 19:09

Antwort

von

Rechtsanwalt Matthias Juhre
335 Bewertungen
Guten Abend,

Da eine außergerichtliche Einigung offenbar nicht mehr zu erreichen ist, müssen Sie Ihren Herausgabeanspruch gerichtlich durchsetzen. Der Händler, der das Münzgerät derzeit besitzt, ist aufgrund Ihres Eigentums bzw. auch aufgrund Auftrags grundsätzlich zur Herausgabe an Sie verpflichtet. Diesen Anspruch können Sie einklagen.

Fraglich ist, ob der Anspruch ohne weiteres durchsetzbar ist: Eventuell steht dem Händler ein sog. Zurückbehaltungsrecht zu. Wenn er nämlich seinerseits Forderungen an Sie hat, kann er das Münzgerät bis zur Erfüllung dieser Forderungen erst einmal behalten. Ob die Forderungen letztlich berechtigt sind, kann nur der Prozess klären. Sie sollten also einen Anwalt Ihres Vertrauens mit der Erhebung der Herausgabeklage beauftragen.

Neben der Herausgabe können Sie auch Schadensersatz einklagen. Wenn der Händler kein Recht zur Zückhaltung des Geräts hatte, dann befindet er sich mit der Herausgabe im Verzug. Sie können also Schäden wie z. B. Verdienstausfall als Verzugsschaden geltend machen.

Nehmen Sie also gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch und beauftragen Sie für die Durchführung des Verfahrens einen Anwalt in Ihrer Nähe. Eine Strafanzeige nutzt Ihnen demgegenüber wenig, wenn es Ihnen in der Hauptsache um die Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche geht.


Mit freundlichen Grüßen

M. Juhre
Rechtsanwalt


Hinweis: Bei der gegebenen Antwort handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung. Eine weitergehende Beurteilung setzt genauere Kenntnis der Umstände sowie Einblick in sämtliche relevanten Unterlagen voraus, was nur im Rahmen einer Mandatserteilung erfolgen kann.

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Matthias Juhre
Essen

335 Bewertungen
FACHGEBIETE
Nachbarschaftsrecht, Reiserecht, Miet und Pachtrecht, Baurecht, Zivilrecht