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Frage geschrieben am 12.01.2011 02:43:52

Schadenersatz wegen Prozessverzögerung bzw. Prozessverschleppung

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1915
Hallo,
lt. Kabinettsbeschluß der Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat jeder Anspruch auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit und kann bei überlangen Prozessen Entschädigung einklagen.
Welcher Anwalt hat Erfahrung damit und schon erfolgreich Entschädigung wg. Prozessverschleppung eingeklagt? Zum Thema: Wir sind eine sogenannte Patchwork-Familie mit insgesamt 7 Kindern. Wir warten seit über 2 1/2 Jahren auf ein Urteil des Finanzgericht Nürnberg (Die Kindergeldkasse hat uns unberechtigt das Kindergeld gestrichen). Streitwert ca. 1.400 €. Wie vom Gesetzgeber verlangt habe ich dem Gericht am 10.10.2010 schriftlich (Einschreiben) eine Rüge erteilt wg. Prozessverzögerung bzw. Prozessverschleppung. Bis heute 12.01.2011 kein Urteil. Welcher Anwalt hat schon Entschädigung wg. Prozessverschleppung eingeklagt und möchte uns vertreten? Wenn möglich gegen ca. 33% Erfolgshonorar. Sehr gerne aus der Gegend Oberfranken. Danke!


Antwort geschrieben am 12.01.2011 08:08:47
Rechtsanwalt Daniel Martin Pfeffer
Daimler-Benz-Str. 5, 36039 Fulda, Tel: 0661 9625358, Fax: 0661 9625318
Baurecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Miet und Pachtrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

in Anbetracht der mir vorliegenden Informationen und mit Blick auf die Höhe des ausgelobten Einsatzes beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben und Abweichungen im Detail kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Sie ersetzt daher nicht eine individuelle, persönliche Beratung durch einen Anwalt.

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass dieses wünschenswerte Gesetz zwar als Gesetzesentwurf vorliegt, wie meine Recherchen ergeben haben aber bis zum heutigen Tage nicht umgesetzt wurde. Die letzte Meldung im Bundesanzeiger vom 15.12.2010 war, das der Gesetzesentwurf nun dem deutschen Bundestag zunächst nur zur Beratung vorliegt. Daher besteht (noch) kein Rechtsanspruch auf Schadensersatz wegen eines überlangen Verfahrens. Daher werden Sie auch (noch) keinen Anwalt finden, der Erfahrung mit einem derartigen Verfahren haben wird.

Zudem lässt sich -ohne Ihren Fall zu kennen- nicht pauschal sagen, ob es sich um ein überlanges Verfahren handelt, da dies auf den Einzelfall ankommt (wobei einzuräumen ist, dass 2 1/2 Jahre eine sehr lange Zeit ist). Folgende Kriterien sind dabei maßgeblich:

* der Komplexität des Falls,
* des Verhaltens des Beschwerdeführers und der zuständigen Behörden sowie
* der Bedeutung des Rechtsstreits für den Beschwerdeführer.

Leider kann ich Ihnen keine erfreulichere Antwort geben, hoffe aber, Ihnen eine erste Orientierung gegeben zu haben. Wenn der jetzige Gesetzesentwurf endlich verabschiedet wurde und Sie einen einklagbaren Anspruch auf Entschädigung haben, können Sie gerne auf mich zurückkommen.
Bis dahin verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Daniel Martin Pfeffer
Rechtsanwalt

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 25.12.2011 12:12:12

Hallo Herr RA Pfeffer,
ist das Gesetz mittlerweile beschlossen? Habe vorgestern am 23.12.2011 (nach über 3 Jahren) das Urteil erhalten. Besteht noch die Möglichkeit auf Entschädigung oder ist das nun nicht mehr möglich, da Urteil erhalten? Ob ich einen einklagbaren Anspruch auf Entschädigung habe, kann ich nicht beurteilen. Wollen Sie mich bzw. meine Frau noch vertreten gegen die angebotenen 33% Erfolgshonorar? Prozess hat meine Frau geführt - sie hat nur minimales Einkommen und kann zusätzlich ev. einen Beratungsschein beantragen.
Danke & Gruß
Henry Grempel
PS: Der Prozess wurde nur zu 3/10 gewonnen bzw. 7/10 verloren. Für die Revision bzw. die Beschwerde gegen die nicht zugelassene Revision beim Bundesfinanzhof benötigen wir zwingend einen Anwalt. Haben Sie bzw. jemand in Ihrer kanzlei Erfahrung im Familienrecht? Speziell geht es um die Aberkennung von Kindergeld durch §64 Absatz 3 EStG während U-Haft, nachfolgende Haft mit Urteil nach dem BtmG sowie während einer Therapie.

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