Schadenersatz bei falschen Angaben
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Beantwortet von
Rechtsanwalt Diplom - Jurist (Universität Augsburg) Michael Kohberger
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgende Fragen:
- Wenn mein Vorschlag zur gütlichen Einigung (-100€) nicht angenommen wird, habe ich dann Anspruch auf die Lieferung von Neuware (ungebraucht, sachgemäß gelagert).
- Wenn ja, welche Frist zur Neulieferung ist angemessen?
- Bin ich berechtigt die Lieferung der Neuware ‚zug um zug’ zu verlangen?
- Sollte die gesetzte Frist verstreichen, ist meine Ankündigung hinsichtlich Schadensersatz haltbar und Erfolg versprechend?
- Kann als Neuwert der vom Verkäufer angegebene Verkaufspreis (VP) und als Verkehrswert der Kaufpreis des Anzuges meiner Frau angesetzt werden?
- Wäre die Höhe des Schadenersatzes VP 1.000€ - 86,9€ ~ 900€
- Zu welchem Zeitpunkt sollte ich die Sache in professionelle Hände (Anwalt) geben?
Herzlichen Dank im Voraus
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sonst keine weiteren Angaben (auch kein Ausschluß der Gewährleistung o.ä.)
Ich ersteigerte die Kombi für 277,04€
Nach meinen u.g. Mails erhielt ich eine kurze Anfrage wie ich mir das denn vorstellen würde. Ich antwortete, dass die Sache mit einer Rückerstattung von 100€ aus der Welt wäre. Ich erhielt dann eine Mail mit der Nachfrage nach der Kontoverbindung und dass ich nur 20€ erhalten würde.
Ich antwortete, dass es sich um kein Verhandlungsangebot sonder um ein Entgegenkommen meinerseits handeln würde und sollten meinem Konto nicht bis Mi. 100€ gutgeschrieben sein, ich eine Frist zur Nachlieferung setzen würde. Aufgrund der Tatsache, dass sich jetzt schon mehrere Käufer über die nicht zutreffende Angabe ‚Neu’ beschwert haben, würde ich auch eine Prüfung auf ggf. strafrechtliche Relevanz vornehmen lassen.
Zum Hintergrund: Diese Kombi wurde schon vor mehreren Jahren (5-7J) durch ein mir nicht so gefallenden Nachfolger ersetzt. Insofern freute mich, dass es das Modell noch Neu gibt.
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Mai 1
Sehr geehrte Frau zzzz,
vorab herzlichen Dank für die super schnelle Lieferung.
Doch wie das Leben so spielt, beinhaltete das Paket noch eine weitere Überraschung.
Die bei EBAY hinterlegte Definition von NEU (...Grundsätzlich kann ein Artikel als neu bezeichnet werden, wenn er unbenutzt und voll funktionstüchtig ist, keinerlei Mängel oder Gebrauchsspuren aufweist und eine bestimmte Lagerzeit nicht überschritten hat. ...) deckt sich weitestgehend mit meiner Erwartungshaltung, doch leider nicht mit dem Anlieferzustand.
Die vom letzten ‚Ausritt‘ stammenden Anhaftungen bzw. Flecken sowie der Zustand des Futters hätten m.E. einer Erwähnung bedurft. Dies hätte sicherlich noch ein gebraucht aber nahezu neuwertig gerechtfertigt. Was allerdings auf jeden Fall hätte erwähnt werden müssen, ist die vorhandene Beschädigung der linken Manschette. Das Material an der Kante ist aufgeriffelt bzw. nicht mehr vorhanden. Damit ist eine Deklaration als NEU definitiv falsch.
Da ich davon ausgehe, dass Sie den Zustand versehentlich, unzureichend dargestellt haben, senden Sie mir bitte Ihren Vorschlag wie wir uns arrangieren können.
Mit freundlichen Grüßen
yyyy
xxxx 12.Sep.2007
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Mail 2
Sehr geehrte Frau zzzz,
obwohl Sie sich auf meine vorherige Mail bisher nicht gemeldet haben und trotz dem ich leider aufgrund der weiteren Bewertungen den Eindruck gewinne, dass hinter der Art der ‚falschen’ Beschreibung System steckt, frage ich nochmals nach Ihrem Vorschlag zur Bereinigung der Sache.
Sollten Sie es weiterhin vorziehen nicht auf mich zuzukommen, werde ich nach einer Fristsetzung, basierend auf der Entscheidung des Landgerichtes Frankfurt a.M., Sie auf die Leistung von Schadensersatz verklagen. Hintergrund hierfür wird das Vorliegen eines Sachmangels ( 434 Abs. 1 Satz 1 BGB) sein (da die gelieferte Ware zweifelsfrei nicht NEU ist).
Der sich daraus ergebende konkrete Schaden ( 433 Abs. 1, 434, 437 Nr. 3, 281 BGB), durch ausbleibende Vermögensmehrung, ist durch Ihre Beschreibung praktischerweise unstrittig und bereits beziffert -> VP 1 000€
Es liegt also weiterhin bei Ihnen, durch eine signifikante Minderung des Kaufpreises, die Sache aus der Welt zu schaffen.
Ansonsten habe ich mittlerweile noch einen (aber als gebraucht eingestellten) Anzug für meine Frau bei EBAY für 86,90€ erworben. Dadurch wird mir die erforderliche Darstellung des aktuellen Verkehrswertes, für gebrauchte Anzüge, recht einfach fallen.
Mit freundlichen Grüßen
yyyy
xxxx 13.Sep.2007
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Antwort1
sie bekommen 20 euro zurück bitte senden sie mir ihre konto daten
MFG bite um gute bewertung
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Mail 3
Sehr geehrte Fr. zzzz,
sehr geehrter Hr. zzzz,
mein Mail war kein Verhandlungsangebot, sondern das Entgegenkommen meinerseits.
Sollten bis zum Mittwoch den 19.Sep.2007 auf meinem nachfolgend genannten Konto nicht die zur gütlichen Einigung vorgeschlagenen 100€ eingegangen sein, werde ich auf die Vertragserfüllung (Lieferung Neuware) respektive die Leistung von Schadensersatz bestehen.
Inwieweit die ganze Sache aufgrund der Häufigkeit der Vorfälle auch noch eine strafrechtliche Relevanz hat, lasse ich dann auch nächste Woche prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
yyyy
xxxx 15.Sep.2007
Kontodaten
Angaben Schadenersatz









