Schadenersatz bei Unfall mit Radfahrer
02.07.2009 16:53 |
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Verkehrsrecht
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Rechtsanwalt Guido Matthes
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Beim Verlassen eines Privatgrundstückes (Klinik) mit dem Auto durch eine unübersichtliche Ausfahrt (Tunnel)hatte ich einen Zusammenprall mit einem Radfahrer. Die Ausfahrt (mit Stopschild) führt zuerst über den Gehweg und dann über den Radweg auf die Strasse. Für den Autofahrer bedeutet es anzuhalten und sich dann vorsichtig hinauszutasten. Dies habe ich auch getan. Der Unfall entstand hauptsächlich dadurch, dass der Radfahrer zum einen mit unangemessener Geschwindigkeit auf dem Fussweg(führt unmittelbar an der Ausfahrt vorbei) ohne Beachtung der Ausfahrt meinen Weg kreuzte und zum anderen, weil er verkehrswidrig auf dem Gehweg fuhr und dies auch noch in verkehrter Richtung. Er rollte über meine Motorhaube und stiess sich auf meiner Scheibe mit dem Handballen ab und zum Glück ist kein Personenschaden eingetreten. Meine Frage: wie ist hier die Schuldfrage? Ich habe einen Zeugen, der die Situation gesehen hat und der Radfahrer bekennt sich zu verkehrter Fahrweise, aber mir ist auch bewusst, dass ich mit meinem PKW
automatisch eine Betriebsgefahr darstelle, auch wenn ich diesen Unfall nachweislich nicht verursacht habe. Ich habe einen Riss in der Scheibe meines Autos und leichte Beschädigungen auf der Motorhaube.Kann ich die Schäden bei der Haftpflichtversicherung des Radfahrers geltend machen?









