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Frage geschrieben am 24.09.2007 14:12:00

Schadenersatz bei Kontopfändung zu Unrecht?

Rechtsgebiet: Schadensersatz | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4218
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Sehr geehrte Herrschaften. Im nachfolgenden Vorfall erhoffe ich mir eine erste Hilfestellung und Information zum weiteren Verlauf. Seit 2005 habe ich eine vereinbarte Ratenzahlung mit der Landeskasse S-H zum tilgen von damals entstandenen Gerichtskosten. Die monatlichen Raten werden von mir regelmässig jeden Monat getilgt. Nun habe ich vergangene Woche eine Kontopfändung über die Restsumme erhalten, ohne vorher auch nur ansatzweise ein Schreiben, Mahnung oder sonstiges zu erhalten.Nachdem ich mit der zuständigen Behörde telefonisch Rücksprache gehalten habe, wurde mir von dort das Unrecht der Pfändung bestätigt und schriftlich unverzüglich die Pfändung der Konten aufgehoben. Da beide auf meinen Namen laufenden Konten ( Privat .- u. Firmenkonto ) durch die Pfändung stillgelegt wurden, war ich insgesamt 5 Tage handlungsunfähig mit der Firma.Ich konnte den Tagesgeschäften ( Ankauf von Fahrzeugen und Werkstatt-Ersatzteile ) nicht nachkommen und habe hierdurch erheblichen Verdienstausfall gehabt. Die Fahrzeuge werden in der Regel direkt bar angekauft... Nur kam ich leider nicht an mein Geld auf dem Konto um dieses zu tätigen..... Abgesehen von einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den verantwortlichen Beamten, ist nun die Frage, ob ich Regressansprüche aus dem verloren gegangenen Verdienst stellen kann. Ausserdem ist mir ein deutlicher Imageschaden gegenüber den Händlerkollegen und der Bank widerfahren. Ich hoffe Sie können mir dienliche Informationen zukommen lassen und verbelibe mit freundlichen Grüssen....



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Diese Antwort ist vom 24.9.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 24.09.2007 15:30:49
Rechtsanwalt Markus Timm
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Fachanwalt Informationstechnologierecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, allgemein, Urheberrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:

Da es sich bei der Ratenzahlungsvereinbarung um einen Vertrag handelt und die Landeskasse dort eine (zumindest schlüssige, wenn nicht ausdrückliche) Verpflichtung eingegangen ist, keine Vollstreckungsmaßnahmen bei pünktlicher Ratenzahlung zu betreiben, stellt das Verhalten eine Pflichtverletzung dar, die eine Schadensersatzpflicht auslöst (Schadensersatz wegen Pflichtverletzung">§ 280 Abs. 1 BGB).

Ich rate, einen Anwalt Ihres Vertrauens mit der Schadensregulierung zu beauftragen, da die Bezifferung (gerade bei immateriellen Schäden) Schwierigkeiten bereitet.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben.

Mit freundlichem Gruß

M. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 24.09.2007 16:36:58

Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort. Wenn ich nachweisen kann, das mir mind. 3 Geschäfte hierdurch entgangen sind, wo der Verdienst zwischen 500,- und 800 ,- € pro Fahrzeug zu beziffern ist, muss ich hierfür Nachweise ( schriftl. Bestätigungen von den Kunden z.B.) erbringen? Wie hoch kann ein Schmerzensgeld für den Imageschaden in etwa ausfallen?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 24.09.2007 16:57:00

Für den entgangenen Gewinn (§ 252 BGB) sollten die entsprechenden Nachweise mit schriftlicher Bestätigung der Kunden genügen. Die Berechnung des Imageverlustes ist schwieriger, da der Schaden konkret nur anhand eines Vergleichs der Gewinne der relevanten Geschäftsjahre bestimmt werden. Das dies u. U. sehr teuer werden kann - Bestellung eines Gutachters, etc. - sollte hier verhandelt werden. Wenn der Gegenseite die Vorteile eine Verhandlung klar gemacht werden, kann schnell Einigung erzielt werden.

Ich wünsche Ihne viel Erfolg!

RA Timm

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Vielen Dank. Hat mir super weiter geholfen. Werde mein Glück versuchen.


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