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Frage geschrieben am 21.06.2009 16:12:21

Schadenersatz aus Kaufvertrag

Rechtsgebiet: Internetauktionen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1203
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Nach dem Kauf der Briefmarken stellte sich heraus, das die Briefmarken und der Stempel geläscht sind ! Dies hat ein Gutachter festgestellt. Ich forderte sofort die Zusendung von "echten" Briefmarken mit "echten" Stempeln.Dies lehnte der Verkäufer mehrmal ab.Der Verkäufer besteht darauf, das ich die Briefmarken zurückgebe und er dann die Kaufsumme mir zurücküberweisst.Ich bestehe aber jetzt auf Schadenersatz. Dies lehnte der Verkäufer ebenfalls ab.Meine Frage nun:
Muss ich die Briefmarken zurückgeben ?? oder liegt die Wahl auf Schadenersatz bei mir, da ja eine Reperatur ausgeschlossen ist und er die Zusendung neuer Briefmarken im gleichen Erhaltungszustand ablehnte ?
Besten Dank


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Diese Antwort ist vom 21.6.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 21.06.2009 16:26:52
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie können nach Ihren Angaben auf Schadensersatz pochen und die Briefmarken behalten.

Dieses sollten Sie auch solange machen, bis die Sache geklärt ist, damit Sie im Streitfall die Beweise führen können.

Denn geben Sie die Briefmarken jetzt zurück und fordern dann berechtigterweise Schadensersatz, müssten Sie im Streitfall den beweis der Fälschung erbringen. Das wäre dann bei Rückgabe sehr schwierig.



Nachdem alle Fristen verstrichen sind und der Verkäufer die Erfüllung abgelehnt hat, sollten Sie Ihre Schadensersatzansprüche nach §§ 437, 440, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung">280 BGB geltend machen. Dazu sollten Sie sich der Hilfe eines Kollegen vor Ort bedienen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Schadenersatz aus Kaufvertrag | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2009-08-15
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