Frage geschrieben am 21.06.2009 16:12:21
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Schadenersatz aus Kaufvertrag
Rechtsgebiet: Internetauktionen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1203Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Muss ich die Briefmarken zurückgeben ?? oder liegt die Wahl auf Schadenersatz bei mir, da ja eine Reperatur ausgeschlossen ist und er die Zusendung neuer Briefmarken im gleichen Erhaltungszustand ablehnte ?
Besten Dank
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Diese Antwort ist vom 21.6.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 21.06.2009 16:26:52 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 987
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Sie können nach Ihren Angaben auf Schadensersatz pochen und die Briefmarken behalten.
Dieses sollten Sie auch solange machen, bis die Sache geklärt ist, damit Sie im Streitfall die Beweise führen können.
Denn geben Sie die Briefmarken jetzt zurück und fordern dann berechtigterweise Schadensersatz, müssten Sie im Streitfall den beweis der Fälschung erbringen. Das wäre dann bei Rückgabe sehr schwierig.
Nachdem alle Fristen verstrichen sind und der Verkäufer die Erfüllung abgelehnt hat, sollten Sie Ihre Schadensersatzansprüche nach §§ 437, 440, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung">280 BGB geltend machen. Dazu sollten Sie sich der Hilfe eines Kollegen vor Ort bedienen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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