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Frage geschrieben am 27.10.2011 20:56:29

Schadenersatz Wasserschaden im Bad

Rechtsgebiet: Schadensersatz | Einsatz: € 48,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 884
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Wir hatten in unserer Eigentumswohnung ab April einen Wasserschaden aufgrund eines defekten, alten Abflusses in der Dusche. Der Schaden bestand vermutlich schon sehr lange, denn am Ende wurde es eine Komplettsanierung. Dieser Schaden wurde von der Versicherung getragen. Soweit die Vorgeschichte.
Im Zuge der Erneuerung waren alle Rohre neu verlegt, der Estrich drin, neu gefliest, Wanne drin, etc.
Wir waren im Urlaub und wurden dann von unserem Hausverwalter informiert das in der Wohnung unter uns die Decke einen neuen Wasserfleck aufweist.2 Tage später war unserer Installateur und der Projektleiter der Schadensfirma (vorangegangener Schaden) vor Ort und haben das Problem gesucht, das schließlich darin bestand, dass der Installateur vergessen hatte, bei einem T-Stück der Bodenheizung die Verpressung durchzuführen( der Fehler wurde seinerseits zugegeben). Somit stand unter den Fliesen wieder Wasser und das nicht zu knapp. Es wurde eine Bodenfliese entfernt, die Silikonnaht am Boden teilweise entfernt. Dann wurde in das Loch am Boden ein Schlauch verlegt der mittels eines Gebläses Luft in den Boden blies und zusätzlich lief der Trochner/ Luftentfeuchter. Das ging ca. 4 1/2 Wochen so, Tag und Nacht, ziemlich laut. Direkt nebenan befindet sich das Kinderzimmer, das durch den 1. Wasserschaden schon in Mitleidenschaft gezogen war (nasse Wand, Putz fiel runter). Nun war es ziemlich laut, aber das schlimmste war die Hitze (August) und die hohe Luftfeuchte (Nachts ca.28°C). unserem Kind, 7 Monate alt, war es nur zuzumuten mit Ventilator zu schlafen, wenn überhaupt. Alle nachfolgenden, fertigstellenden Arbeiten im Bad wurden um 5-6 Wochen verzögert und auch das Nutzen der Badewanne war nur schnell,schnell möglich, ansonsten war es im Bad nicht zu ertragen. Auch das fertigstellen der Dusche war nicht möglich.
Es ist anzumerken, das wir ein Gäste-WC besitzen.
Wir fordern von unserem Installateur einen Schadensersatz.
Meine Frage besteht nun darin: Wie hoch kann so ein Schadensersatz sein, gibt es "Richtlinien" nach denen man sowas "berechnen" kann? und was genau können wir geltend machen?

MFG Daniela J.


Antwort geschrieben am 27.10.2011 23:05:52
Rechtsanwalt Peter Dratwa
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Sehr geehrte Fragestellerin,

zunächst bedanke ich mich für Ihre Anfrage.

Richtlinien, wie ein Schaden auszugleichen ist, gibt es leider nicht. Jeder Schadensfall ist individuell zu behandeln. Nach den Grundsätzen des Schadensrechts müssen Sie so gestellt werden, als wenn das schädigende Ereignis, der Fehler des Installateurs, sich nicht ereignet hätte ( § 249 Abs. 1BGB). Zunächst einmal sind selbstverständlich alle Schäden mangelfrei zu beseitigen. Darüber hinaus ist Ihnen eine Nutzungsentschädigung für den Zeitraum zu gewähren, in dem Sie Ihr Bad nicht bestimmungsgemäß nutzen konnten bzw. durch den ständigen Lärm der Trockner erheblich in der Wohnqualität beeinträchtigt wurden. Wie bereits gesagt, gibt es insofern keine Richtlinien hinsichtlich der Bemessung der Höhe des Schadens . Sieht man das Mietrecht zu Hilfe und die dortige Höhe der Minderung der Miete bei Beeinträchtigung der Wohnqualität durch Lärm infolge ausgelegter Trockner sowie insbesondere die Beeinträchtigung der Badbenutzung während der Trocknungsphase, dann ist hier meines Erachtens ein Maßstab von ca. 25% bis 35%, je nach der Schwere der tatsächlichen Beeinträchtigung, der Miete anzulegen, die für eine Wohnung ihrer Qualität für den Reparaturzeitraum gezahlt werden müsste.
Weiter ist an ein Schmerzensgeld für die Beeinträchtigungen zu denken, die ihr 7 Monate altes Kind und letztlich auch Sie selbst während Trocknungsperiode durch Schlafstörungen erleiden mussten. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist von dem Grad der Beeinträchtigung abhängig. Insofern müssten Sie, falls die Sache gerichtlich geklärt werden würde, im Einzelnen den Grad der Beeinträchtigung darlegen, wie er sich Nacht für Nacht bei Ihnen und Ihrem Kind ausgewirkt hat.

In der Sache selbst empfehle ich Ihnen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Vielfach können bei Einschaltung eines Anwaltes wesentlich höhere Summen ausgehandelt werden. Die Kosten des Anwalts hat der Schadenverursacher zu tragen.

Gern stehe ich bei Unklarheit für eine Nachfrage zur Verfügung und verbleibe,

mit freundlichem Gruß

Peter Dratwa
Rechtsanwalt




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Schadenersatz Wasserschaden im Bad | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-10-28
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