Schaden an Einbauküche
02.04.2011 08:13 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
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Guten Tag,
nach einem Jahr bin ich aus der Wohnung ausgezogen. Der Vermieter hatte eine neue Einbauküche eingebaut.
Bei der Wohnungsübergabe bemängelte er nun, dass in einer Schublade angeblich ein nasser Lappen gelegen hat der Wasserflecken verursacht hat!? Hier war ein Besteckkorb eingelegt und nur Besteck in der Schublade.
In der zweiten Schublade bemängelte er kleine Ritze, die durch das Besteck entstanden sind.
Die Türen der Einbauküche sind alle verzogen, obwohl die Scharniere nicht locker sind. Einen unsachgemäßen Gebrauch bzgl der Türen kann ich hier nicht feststellen.
Der Vermieter wünscht nun den Austausch der zwei Unterschränke mit Schubladen (Neupreis je 60 Euro zzgl. Arbeitszeit des Vermieters für Aus- und Einbau).
Ebenso stellt er die Arbeitszeit in Rechnung um die an den Oberschränken verzogenen Türen zu beheben.
Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Schäden nicht.
Meine Frage:
Kann der Vermieter all diese Mängel in Rechnung stellen und welche Kosten kann er geltend machen?
Gilt hier die normale Abnutzung die mit der Miete abgegolten ist?
Oder gilt "Alt gegen Neu"?
Vielen DANK
lyony
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