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Satzungsänderung Wahlen


| 29.11.2011 06:54 |
Preis: ***,00 € |

Vereinsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.




In unserer Satzung steht, daß geheime Vorstandwahlen durchzuführen sind.
Ist es möglich, die Satzung dahingehend zu ändern, daß bei der Mitgliederversammlung durch Handzeichen abgestimmt wird? Und wie müsste, der Wortlaut,in der Satzung geändert werden, um eine Rechtssicherheit zu haben?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Satzungsänderung Wahlen
29.11.2011 | 08:30

Antwort

von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
551 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

grundsätzlich ist es durch eine Satzungsänderung möglich, dass die Abstimmungen auch mit Handzeichen ausgeführt werden dürfen, da Vereine nicht dem in dieser Hinsicht strengeren Parteiengesetz unterliegen.

Wenn die Satzung nunmehr geändert worden ist, verleiht es denn den Mitgliedern aber weiterhin das Recht, den Antrag auf geheime Abstimmung zu stellen, über den jedoch erst wiederum abzustimmen ist. Wenn sich dafür keine Mehrheit finden sollte, bleibt es bei der Abstimmung durch Handzeichen.

In einer Satzung könnte der Passus dann wie folgt lauten:

"Die Wahl des Vorstandes geschieht in offener Abstimmung durch Handzeichen."


Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

Bernstr. 10
30175 Hannover
Tel: 0511 363042
Fax: 0511 2157477
info@kanzlei-hoffmeyer.de
www.kanzlei-hoffmeyer.de

Bewertung des Fragestellers 2012-08-14 | 10:19


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Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
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