Satzungsänderung Wahlen
| 29.11.2011 06:54 |
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Vereinsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
In unserer Satzung steht, daß geheime Vorstandwahlen durchzuführen sind.
Ist es möglich, die Satzung dahingehend zu ändern, daß bei der Mitgliederversammlung durch Handzeichen abgestimmt wird? Und wie müsste, der Wortlaut,in der Satzung geändert werden, um eine Rechtssicherheit zu haben?
Trifft nicht Ihr Problem?
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