Am 17. Okt. 2011 fand eine Mitgliederversammlung
statt. Auf dieser Versammlung wurde eine Satzungs-
änderung vorgestellt. Dieser Satzungsänderung
stimmten die Mitglieder mehrheitlich zu.
Wann tritt diese neue Satzung in Kraft ?
Antwort geschrieben am 18.11.2011 15:00:01 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Lautenschlagerstr. 3, 70173 Stuttgart, Tel: 0711-7223-6737, Fax: 0711-7223-6738
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Bewertungen: 434
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Die (einfache) Satzungsänderung und Vereinszweckänderung wird bei einem eingetragenen Verein erst mit Eintragung in das Vereinsregister wirksam (§ 71 Abs. 1 S. 1 BGB).
Vorher ist sie weder im Außenverhältnis zu Dritten (z. B Beschränkung der Vertretungsmacht ) noch für die Mitglieder und die Organe verbindlich.
Die Satzungsänderung kann grds. auch rückwirkend eingeführt werden, was aber besonders geregelt werden müsste und nur im Innenverhältnis zu den Mitgliedern und Organen gilt.
Bei einem wirtschaftlichen Verein (§ 22 BGB) ist neben dem satzungsändernden Beschluss die staatliche Genehmigung der Verleihungsbehörde erforderlich (§ 33 Abs. 2 BGB).
Bei einem nichtrechtsfähigen Verein wird die Satzungsänderung mit der Beschlussfassung wirksam, wenn die Satzung keine weiteren Wirksamkeitsvoraussetzungen vorsieht.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
HSV Rechtsanwälte
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