Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 08.02.2012 20:59:29

Sanierungsmassnahmen bei Mehrfamilienhaus

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 398
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 12 weitere Antworten zum Thema Mehrfamilienhaus.
Ich moechte bei einem kleinen Mehrfamilienhaus
eine energetische Sanierung (Fassade und Heizung)
sowie den Ausbau des Dachgeschosses vornehmen.

1. Mit welcher Frist muss ich dies den Mietern
ankuendigen ?

2. Muss ich hierbei um die Zustimmung der Mieter
bitten oder reicht es die Mieter in Kenntnis zu
setzen ?

3. Muss ich die Erhoehung Miete die aus der energetischen Sanierung resultiert schon jetzt erklaeren oder erst bei Fertigstellung wenn die
tatsaechlichen Kosten erkennbar sind ?

Vielen Dank.


Antwort geschrieben am 08.02.2012 21:56:43
Rechtsanwältin Simone Sperling
Enderstr. 59, 01277 Dresden, Tel: 0351/2699394, Fax: 0351 2699395
Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 245
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

1. Mit welcher Frist muss ich dies den Mietern
ankuendigen ?

Nach § 554 BGB sind die Maßnahmen spätestens 3 Monate vor Beginn unter Beachtung der in dieser Regelung genannten Formvorschriften anzukündigen.



2. Muss ich hierbei um die Zustimmung der Mieter
bitten oder reicht es die Mieter in Kenntnis zu
setzen ?

Einer Zustimmung bedarf es gem. § 554 BGB nicht


3. Muss ich die Erhoehung Miete die aus der energetischen Sanierung resultiert schon jetzt erklaeren oder erst bei Fertigstellung wenn die
tatsaechlichen Kosten erkennbar sind ?

Die Erklärung muss nach §§ 559, 559a, 559b BGB erst mit dem Mieterhöhungsverlangen vorgenommen werden und die dort genannten Inhalte aufweisen.

Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.

Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..

Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Betriebswirtin (HWK)
_____________________________

E-Mail: sperling@anwaltskanzlei-sperling.de
www.anwaltskanzlei-sperling.de
www.scheidung-deutschlandweit.de
www.vorsorgeverfuegungen.info

Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel.: 0351 2699394
Tel. für Beratung: 0 90 01277 59 1
(2,59 €/Min., Mobilfunk kann abweichen)
Fax: 0351 2699395

Zweigstelle:
Meißnerstr. 2
01471 Radeburg
Tel.: 035208 395819
Fax: 035208 395820


Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 08.02.2012 22:16:02

Sehr geehrte Fr. Sperling,

vielen Dank fuer die Rueckmeldung.

Die Antwort zu Punkt 3. habe ich allerdings nicht
ganz verstanden.

Verstehe ich es richtig, das durch eine verkuerzte Ankuendigungsfrist der energetischen Sanierungsmassnahmen (sagen wir 2 Monate) der den Anspruch auf eine Mieterhoehung wg. der engergetischer Sanierung an sich nicht verwirkt wird, sondern lediglich dies den Eintritt der moeglichen Mieterhoehung verzoegert ?

Im Klartext: Wenn ich mich nicht an die Ankuendigunsfrist von 3 Monaten halten kann, habe ich dann immer noch eine Anspruch die Miete
wg. der energetischen Massnahmen anzupassen oder habe ich diesen dann automatisch verwirkt ?

Vielen Dank !




Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 08.02.2012 22:30:00

Die Ankündigungsfrist für die Maßnahme verwirkt keine Mieterhöhung. Bei dieser müssen nur die Fristen der 559 ff BGB eingehalten werden.



Als Leser können Sie
oder Rechtsanwältin Sperling direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Mietrecht, Wohnungseigentum letzten Monat:

118
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97909
beantwortete Fragen
15
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Sanierungsmassnahmen   Mehrfamilienhaus