Sanierung von Kamin / Kabelschacht
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler
| in unter 2 Stunden
Die Frage bezieht sich auf eine neu erworbene Eigentumswohnung im 4./5. OG (Dachwohnung) eines 12 Parteienhauses.
Durch "meine" Hausseite gehen insgesamt 3 alte Kaminzüge; davon wird ein Kamin für die Zentralheizung verwendet, ein weiterer wird nicht verwendet und in dem letzten Kaminschacht verlaufen Kommunikationskabel. Um diesen Schacht geht es:
Ich habe auf eigene Kosten die Kabel entfernt. Der Schacht ist nun bis zum Dach leer und laut Kaminkehrer nach Sanierung (=Einbau einer Sole und Edelstahlkamin) nutzbar.
Die Geschosse 1.-3. (unter mir) würden einer Sondernutzung durch mich jederzeit zustimmen. Die Partei im Erdgeschoss würde diesen Kamin aber auch gerne nutzen, kann es aber nicht, da die Parteien über der Partei die Kommunikationskabel nicht herausbauen wollen.
In der Teilungserklärung werden die Kamine nicht geregelt.
Die Wohnungen sind alle durch eine Aufteiler verkauft; dieser hat jeden Eigentümer beim Kauf (mündlich) darauf hingewiesen, dass der Kamin nicht mehr nutzbar sei, da Kommunikationskabel eingezogen wurden.
Ich möchte den Schacht als Kamin nutzen. Die Kosten würde ich alle artig alleine tragen.
Dazu habe ich nun folgende Fragen:
1.) Handelt es sich überhaupt um eine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung? Nach meiner Ansicht ist der ehemalige Kamin durch eine nicht dokumentierte Nutzungsänderung eines alleinigen Vorbesitzers einer Umnutzung unterzogen worden, mit der Folge, dass die einzelnen Parteien nun eine Art Sondernutzungsrecht (z.B. zum Einziehen von Kabeln oder aber auch zur Nutzung als Kaminträger) genießen.
2.) Wie setze ich mein Vorhaben am besten um? Ist ein Mehrheitsentschluss der betreffenden Eigentümer (Hausseite) ausreichend oder ein ein-/allstimmiger Beschluss aller Eigentümer?
Ist überhaupt ein Beschluss notwendig?
3.) Kann das EG bei Mehrheitsbeschluss Rückbau verlangen / anfechten? (Es ENTSTEHT ja kein Schaden; der Schaden = fehlende Nutzung besteht ja schon und ist nicht mit dem Einstellen des Kaminrohrs begründet ... )
4.) Falls das EG anfechten kann: Kann ich dann den Umstand, dass im alten ungenutzen Kaminschacht Kabel eingezogen wurden, nicht beklagen, oder besser gesagt: Einen Rückbau dieser Sache verlangen?
Ich bin gespannt..
Liebe Grüße
Sanierung









