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Frage geschrieben am 28.02.2011 10:29:28

Sachschaden durch Mietbagger..

Rechtsgebiet: Schadensersatz | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1814
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Guten Tag,

am 08. September 2010 lieh mein Vater bei einem Baumaschinenverleiher einen Kettenbagger (3,5 t) für Grabungsarbeiten am eigenen Haus.
Ich half dabei (unentgeltlich) indem ich baggerte. (Ich wohne nicht im Haus.)
Dabei beschädigte ich das Stromkabel der Pfalzwerke (Hausanschluss).
Es entstand ein Schaden in Höhe von 623 Euro.
Ich meldete den Schaden meiner Privathaftpflicht (Huk24).Die Kostenübernahme wurde von dieser abgelehnt.
Begründung: Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf die Haftpflicht des Eigentümers, Halters oder Führers eines Kfz wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fzg. verursacht werden.

Auch meine Nachfrage beim Baumaschinenverleiher auf eine bestehende Schadensversicherung seitens des Baumaschinenmietvertrages wurde verneint.

Info:
Der Mietbagger wurde beim Vermieter zwischen „Tür und Angel" bestellt, eine Mietvereinbarung oder sonstige Schriftstücke erhielten wir nicht.

Wir erhielten jedoch mündlich (bei der Bestellung) die Aussage, dass bei der Baggermiete auch eine Versicherung mit dabei ist welche 5 Euro kostet. Welche Schäden diese Versicherung abdeckt wurde nicht erklärt.

In der 10 Tage später erhaltenen Rechnung ist der Posten „Versicherung/Kalendertag" mit 5,- Euro berechnet, weitere Details dazu sind nicht enthalten.
An die Rechnung ist eine Mietvereinbarung angefügt welche der Vermieter ausgefüllt hat mit unserer Adresse und den Daten des bestellten Baggers.
Die Felder „Unterschrift Vermieter" sind natürlich nicht unterschrieben, wir sahen diese Mietvereinbarung ja erst beim Erhalt der Endrechnung.
Innerhalb dieser Mietvereinbarung hat der Vermieter auch bei dem Feld Versicherung ein Kreuz gemacht.
Dort steht: Versicherung - ja - pro Tag 5 Euro
515 Euro Selbstbehalt bei Unfall.

Nach nochmaliger Nachfrage beim Vermieter für was eigentlich die 5,- Euro Versicherung gedacht waren, erhielten wir die Antwort das damit lediglich der Bagger selbst gegen Schäden versichert wäre, nicht jedoch Schäden die durch die Benutzung des Baggers entstünden.

Auch die Hausratversicherung meines Vaters (Allianz) hat auf telefonische Nachfrage die Zahlung verneint.

Frage:

Sehen Sie eine Möglichkeit den Schaden über eine der beteiligten Versicherungen oder den Vermieter zu regeln ?
Soll ich in Anbetracht der Umstände den Schaden selbst zahlen ?
Muss ein Baumaschinenvermieter nicht von sich aus genau über das Thema aufklären oder grundsätzlich eine Haftpflicht für die Baumaschinen abschließen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.


-- Einsatz geändert am 28.02.2011 10:58:43


Antwort geschrieben am 28.02.2011 12:33:28
Rechtsanwalt Daniel Martin Pfeffer
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Sehr geehrter Ratsuchender,

in Anbetracht der mir vorliegenden Informationen und mit Blick auf die Höhe des ausgelobten Einsatzes beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben und Abweichungen im Detail kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Sie ersetzt daher nicht eine individuelle, persönliche Beratung durch einen Anwalt.

Grundsätzlich haben Sie als derjenige der den Schaden verursacht hat, auch den Schaden zu ersetzen.
Was die Stellungnahme der Haftpflichtversicherung betrifft, so ist diese unzutreffend, da es sich bei einem Bagger nicht um ein Kraftfahrzeug (Hauptzweck eines KFZ ist die Fortbewegung) sondern um eine Baumaschine handelt. Jedoch kann seitens des Versicherers ein Versicherungsschutz versagt werden, da es sich bei dem eingetretenen Schaden nicht um ein typisches, von einer normalen Haftpflichtversicherung abgedecktes Schadensrisiko handelt. Um dieses Risiko abzudecken schließen Baufirmen gesonderte Betriebshaftpflichtversicherungen ab.

Was die Versicherung des Mietbaggers anbelangt, so haben Sie durchaus das Recht, vom Vermieter über den Umfang der Versicherung informiert zu werden, da die Versicherung ja zum erbrachten Umfang der Leistung des Vermieters gehört. Der Vermieter muss Sie daher darüber informieren was vom Versicherungsvertrag abgedeckt wird. In der Regel umfassen derartige Versicherungen für Mietgeräte allerdings lediglich Schäden am Gerät selbst. Eine Versicherung, die auch mit dem Gerät verursachte Drittschäden umfasst, wird ein Verleiher wohl auch wegen des hohen bzw. schwer kalkuierbaren Schadensrisikos nicht abschließen.

Ich hoffe ich habe Ihnen eine erste Orientierung bieten können. Leider kann ich Ihnen aufgrund des vorgetragenen Sachverhalts keine positivere Antwort geben.

Mit freundlichen Grüßen,

Daniel Martin Pfeffer
Rechtsanwalt


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Sachschaden durch Mietbagger.. | Gesamtbewertung: 4.6/5 | Datum: 2011-02-28
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