Sachmängelhaftung/ Gebrauchtwagenkauf
Preis: 55,00 € |
Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgendes Problem und würde mich freuen, wenn mir geholfen werden kann. Zunächst etwas zur Historie.
Ich kaufte am 29.12.11 einen Nissan NV200 bei einem Nissan Vertragshändler in Köthen. Es handelt sich dabei um ein Gebrauchtfahrzeug mit einer Laufleistung von ca. 26.000 km und Erstzulassung 01.03.2011. Das Fahrzeug hat somit auch noch die Werksgarantie von Nissan.
Der Händler befindet sich ca. 500 km von mir entfernt.
Bereits auf der Rückfahrt leuchteten die beiden Kontrolleuchten für die Motorsteuerung. Wir hielten daraufhin an und kontaktierten die Verkäuferin. Sie rief kurze Zeit später zurück und teilte mit, dass wir ruhig nach Hause fahren und dort eine Werkstatt aufsuchen könnten. Es sei alles durch die Garantie abgedeckt.
Am nächsten Tag wurde das Fahrzeug zugelassen und eine Nissan-Werkstatt aufgesucht. Der Fehlerspeicher ausgelesen und gelöscht, weiter aber nichts. Im Januar trat der Fehler erneut auf,hinzu kam, dass das Fahrzeug teilweise nicht ansprang.
Seit dem ich das Fahrzeug habe, ist es diverse Male nicht angesprungen und gelegentlich leuchtet die Motorsteuerung auf.
Ich war bereits mehrfach in einer Nissan-Vertragswerkstatt in Neumünster, der Fehler kann jedoch nicht reproduziert und somit auch nicht behoben werden. Die Werkstatt hat mir nun bestätigt, die Mängel nicht abstellen zu können.
Ich war u.a. am 23.01.12, 05.03., 25.04., 04.05. und am 05.06.12 in der Werkstatt.
Ich habe gestern (09.00 Uhr) den Händler angerufen und der (vermutl. Seniorchefin) die Mängel geschildert.Ich sollte von der Verkäuferin zurück gerufen werden - bis 17.00 Uhr Fehlanzeige. Bei meinem Rückruf hatte die Verkäuferin und der Chef Kundengespräche und konnten (wollten) nicht mit mir sprechen.
Ich habe nun ein Einschreiben/Rückschein an die Firma gesandt, dass heute eingegangen sein muss. Rückruf Fehlanzeige. In dem Schreiben habe ich aber nur darum ersucht, mir unverzüglich mitzuteilen, wie weiter verfahren werden soll und erklärt, die Mängel nicht hinnehmen zu wollen.
Ich habe daher nun folgende Fragen.
Wie verhalte ich mich weiter?
Muss ich ein neues Schreiben losschicken, in dem ich sie direkt auffordere, den Mangel in einer gewissen First zu beseitigen und muss ich das Fahrzeug dort hin zur Reparatur bringen, obwohl die Nissan Garantie besteht?
Ich glaube nicht mehr daran, dass der Fehler gefunden wird und würde daher den Kauf gerne rückgängig machen.
Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, würde es mich interessieren, ab welchem Zeitpunkt ich einen Anwalt einschalten kann.
Vielen dank für die Mühen.
Gebrauchtwagenkauf









