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Hallo!
Ich habe am 11.04.2006 bei einem BMW Autohaus einen gebrauchten BMW EZ 09.2001 KM Stand 99.000 als Gebrauchtfahrzeug gekauft.
Seit ca. 4 Wochen kommt es, erst sporadisch, jetzt immer, nach ca 10 - 20 Minuten Fahrt zu einer Totalabschaltung des ABS-Systems. Da die Fehlermeldung im Tacho und die Abschaltung des Systems über Nacht verschwindet und am nächsten Tag eben erst nach 10 - 20 Min Fahrt erneut aufritt, hatte ich von Anfang an das ABS Steuergerät im Verdacht. (Befindet sich in unmittelbarer Nähe der Auspuffanlage, wird also sehr warm, was die Zeitspanne vom Kaltstart bis zum Ausfall erklären würde).
Das Diagnosesystem im BMW Autohaus, bei dem das Fahrzeug gekauft wurde, gab jedoch als Fehler einen defekten ABS Sensor vorne links an. Vom Autohaus wurde mir erklärt, das solcherart Sensoren als Verschleissteile zu gelten haben, und nicht unter die Sachmängelhaftung fallen. (Womit ich trotz grundsätzlicher Zweifel, wegen der überschaubaren Kosten, ja noch leben konnte).
Um die Kosten für mich niedrig zu halten falls es sich doch um einen defekten Sensor handeln sollte, habe ich daraufhin einen neuen, passenden ABS Sensor als Original BMW Ersatzteil gekauft und in Eigenarbeit eingebaut, da dieser nur mit 1 Schraube und einem Stecker befestigt ist, und in 2 Minuten getauscht werden kann.
Wie ich jedoch schon befürchtet hatte, war der Tausch des Sensors nicht zielführend, und der obengenannte Fehler trat nach wie vor auf, womit nur noch das Steuergerät als Fehlerquelle in Frage kommt (€ 500.- plus Einbau). Bevor ich nun das Autohaus mit der Bitte um Reparatur und Kostenübernahme konfrontiere, wären meine Fragen:
Ist der Händler beim Defekt eines ABS Steuergerätes, das ja normalerweise keinem Verschleiss unterliegt, verpflichtet, dieses aufgrund der Ihm obliegenden Sachmaängelhaftung kostenfrei instandzusetzen bzw. auszutauschen? Oder kann er sich auf das Argument "Gebrauchtwagen sind nie ganz mängelfrei", bzw "ist ein Verschleissteil" herauswinden?
Kann es für mich nachteilig sein, das ich den ABS Sensor, der aber eben nichts mit dem aufgetretenen Fehler am Steuergerät zu tun hat, in Eigenarbeit gegen ein Neuteil ausgetauscht habe?
Und wie wäre die weitere korrekte Vorgehensweise bei Ablehnung der Kostenübernahme? (Fristsetzung / Anwaltsbeauftragung))
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 3.8.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 03.08.2006 01:12:03
bei einem Gebrauchtwagen haftet der Händler ein Jahr lang für Sachmängel.
Ein Sachmangel liegt vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit der Kaufsache negativ abweicht von der vereinbarten Beschaffenheit. Wenn ein Mangel innerhalb von sechs Monaten auftritt, wird vermutet, dass dieser auch schon bei Übergabe der Kaufsache vorgelegen hat.
Ein Steuergerät, welches nach 20 Minuten Fahrt die Abschaltung des ABS-Systems verursacht, entspricht sicherlich nicht der vereinbarten Beschaffenheit. Ein Steuergerät weist keine mechanischen Verschleißteile auf, so dass der Defekt nicht als zwingende Folge der lang andauernden Verwendung einzustufen ist (abschließend wird diese Frage allerdings nur ein Sachverständiger beantworten können).
Der Händler ist daher zur Nacherfüllung verpflichtet durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung eines mangelfreien Steuergeräts. Sie sollten dem Händler per Einschreiben eine Frist zur Nacherfüllung setzen. Kommt er Ihrer Aufforderung nicht nach, können Sie den Kaufpreis mindern.
Da der Austausch des Sensors auch von einem Laien vorgenommen werden konnte, wird der Händler kaum beweisen können, dass der Mangel auf Ihrem unsachgemäßen Einbau beruht. Nur so könnte sich dieser nämlich auf Ihren Anspruch auswirken. Das gesetzliche Gewährleistungsrecht wird jedenfalls nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Käufer manche Reparaturarbeiten auch persönlich durchführt.
Mit freundlichen Grüßen
Kamil Gwozdz
Rechtsanwalt
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