Sachbeschädigung nach §125 StGb Österreich
- Sachbeschädigung unter Alkoholeinfluss an Verkleidung eines Aufzugs
- Schaden in unbekannter Höhe, jedoch 3000 € nicht übersteigend
--> Habe Tat zugegeben und darauf verwiesen, die Kosten für den Schaden zu übernehmen!
...
Die Durchführung eines Strafverfahrens wegen dieses Tatvorwurfs unterbleibt vorläufig für eine Probezeit von 2 Jahren
Zur Beachtung:
Gemäß § 203 Abs. 1 StPO kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung einer strafbaren Handlung unter Bestimmung einer Probezeit vorläufig zurücktreten, wenn Voraussetzungen des § 198 StPO vorliegen und der Beschuldigte binnen 14 Tagen nach Zustellung derMitteilung nach § 203 Abs. 3 StPO einen Beitrag zu den Kosten des Verfahrens ( §381 Abs. 1 Z 1 bis 3 StPO ) geleistet hat ( §388 StPO)
Da diese Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, wird von Ihrer Verfolgung wegen dieses Tatvorwurfs abgesehen. Der Lauf der Probezeit beginnt mit der Zustellung dieser Mitteilung.
--> Wie soll ich mich jetzt verhalten, wenn ich einen Beitrag zu den Kosten des Verfahrens leisten will ?
Wie hoch ist ca. der Beitrag zu den kosten einschl. aller Gebühren ?
Ist damit die Probezeit hinfällig?
Mfg
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 92 weitere Antworten zum Thema:
StGB Sachbeschädigung Österreich
StGB Sachbeschädigung Österreich









