ich habe ein Problem mit einer mutwilligen Sachbeschädigung an einem Fahrzeug. Das Fahrzeug steht auf einem gemieteten Parkplatz in der Öffentlichkeit. Es wurden in den letzten 2 Wochen mutwillig lange Kratzer in die linke und in die rechte Autotüre bis aufs Blech gekratzt. Ich habe bereits Anzeige erstattet, jedoch will oder kann die Polizei nichts machen. Ich habe auch einen Verdacht, dass es ein uns bekannter Nachbar gewesen sein könnte. Jedoch habe ich keinerlei Beweismittel. Wäre es möglich das Fahrzeug und den Parkplatz ( nachts ) mittels Videokamera zu überwachen ? Würde dies im falle einer Verhandlung als Beweismittel zählen?
Vielen Dank für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Bluey85
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 24.3.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 24.03.2009 20:22:11 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
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Bewertungen: 631
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie nachstehend beantworte:
Eine Überwachung des gesamten Parkplatzes wird nicht zulässig sein, da damit in die Persönlichkeitsrechte aller Parkplatzbenutzer, die ohne ihre Kenntnis heimlich gefilmt werden, eingegriffen wird.
Für zulässig erachte ich aber die Videoüberwachung Ihres Fahrzeuges. In ähnlichen Fällen haben Gerichte das heimlich aufgenommene Filmmaterial als Beweismittel zugelassen. Dabei kommt es aber auf eine Gewichtung des Beweisführungsinteresses des Opfers gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Täters an. Wenn Ihr Auto schon mehrmals beschädigt wurde, sehe ich Ihr Beweisführungsinteresse hier überwiegen.
Alternativ bietet sich noch die Bewachung des Fahrzeugs an, was aber mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 25.03.2009 17:55:41
Hallo,
vielen Dank für die Hilfreiche Antwort! Muss ich denn ein Schild mit dem Hinweis am Fahrzeug anbringen, dass dieses Videoüberwacht wird? Und kann ich den Täter festhalten bis die Polizei eintritt ?
Mit freundlichem Gruß
Patrick Fuchs
Hallo,
vielen Dank für die Hilfreiche Antwort! Muss ich denn ein Schild mit dem Hinweis am Fahrzeug anbringen, dass dieses Videoüberwacht wird? Und kann ich den Täter festhalten bis die Polizei eintritt ?
Mit freundlichem Gruß
Patrick Fuchs
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 25.03.2009 18:48:34
Nein, die Videoüberwachung des Fahrzeugs kann auch heimlich erfolgen.
Festhalten werden Sie den Täter dürfen, wenn Sie ihn auf frischer Tat erwischen.
Viel Erfolg!
MfG
Andreas Schwartmann
Nein, die Videoüberwachung des Fahrzeugs kann auch heimlich erfolgen.
Festhalten werden Sie den Täter dürfen, wenn Sie ihn auf frischer Tat erwischen.
Viel Erfolg!
MfG
Andreas Schwartmann
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