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| 20.07.2008 17:42 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Lars Liedtke




Hallo,

ich betreibe ein SMS Projekt.
Geplant war ein Free SMS Projekt. Nun ist es kostenpflichtig.

Url: www.*****.de (original URL wird aufgrund Google nicht veröffentlicht)

Bitte überprüfen Sie, ob die kostenpflichtige Anmeldung SO legal ist!

Weiterhin habe ich am 18.07.2008 einen Newsletter versendet wegen der AGB Änderung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum 01.08.2008 werden wir URL.net komplett umstellen.
Bitte beachten Sie auch unsere neuen AGB, die wir Ihnen auf diesem Wege mitsenden.

Zum 01.08.2008 werden wir ein Premium SMS Dienstleister.

Was bedeutet das für Sie?
Mit Ihrer Anmeldung haben Sie unsere AGB zugestimmt, die wir nun geändert haben und zum 01.08.2008 wirksam werden. Ihnen entstehen vom Leistungsumfang keine Nachteile, denn für nur sieben Euro pro Monat im zweijahres Abo, an dem jeder Nutzer automatisch teilnimmt, so fern kein Widerruf erfolgt, erhalten Sie einen umfassenden Service und sehr gute Dienstleistungen.

Ab dem 01.08.2008 wird URL.net komplett werbefrei. Auch in den SMS Nachrichten wird keine Werbung mehr vorhanden sein.

SMS, MMS und Massen SMS: Komplett ohne Mehrkosten.

Ausdrücklicher Hinweis:
Sollten Sie Ihre Mitgliedschaft nicht innerhalb dieser gesetzten Frist w iderrufen, werden Sie automatisch Premium Mitglied für zwei Jahre und sieben Euro pro Monat.

Haben Sie Fragen? Melden Sie sich bei uns!
E-Mail: info@URL.net

Ihr URL.net Team
Name (Geschäftsführer / Firma 1)
Name (Geschäftsführer / Firma 2)

Anlage(n):
- Widerrufsbelehrung
- AGB


----------

Ist das nun legal und rechtlich soweit ok?
Newsletter wegen Änderung ok?
Frist ok?

Vielen Dank!
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 7 weitere Antworten zum Thema:
Abo SMS
Eingrenzung vom Fragesteller 20.07.2008 | 17:41
Eingrenzung vom Fragesteller 20.07.2008 | 21:12
20.07.2008 | 21:57

Antwort

von

Rechtsanwalt Lars Liedtke
340 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung/Vertretung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden. Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Tatsachen kann zu einer anderen Beurteilung des Falles führen. Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

1.) Die AGB in der Fassung vom 18.08.2008 (Schreibfehler!) halten einer ersten Überprüfung im Sinne einer Evidenzkontrolle stand. Sie enthalten keine offensichtlich unwirksamen Klauseln.

Problematisch erscheint mir die in § 6 Nr. 4 gesetzte Frist des Zahlungsziels. Hier könnte ein Richter die Auffassung vertreten, dass die Frist unangemessen kurz ist. Sicherhaltshalber sollte die Frist auf 10 oder 14 Tage verlängert werden.

Die AGB enthalten eine Lücke: Es ist nicht geregelt, wie sich das Vertragsverhältnis nach Ablauf der Mindestlaufzeit fortsetzt bzw. wie es dann von Seiten des Nutzers gekündigt werden kann.

2.) Die Umstellung der Mitgliedschaften durch Newsletter erscheint sehr problematisch. Dadurch, dass eine Umstellung des kostenfreien Service auf einen kostenpflichtigen erfolgt, liegt nicht nur eine Vertragsänderung bzw. -anpassung vor. Vielmehr wird eine wesentliche Vertragsbedingung die Unentgeltlichkeit abgeschafft und durch eine Abrede der Entgeltlichkeit gesetzt. Dies bedeutet deshalb, dass die bestehenden Verträge beendet und neue (entgeltliche) Verträge geschlossen werden. Ein Vertragsschluss durch Schweigen (bzw. Nicht-Widerruf) dürfte nur bei Kaufleuten nach den Grundsätzen eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens zulässig sein. Bei Nichtkaufleuten, also Privatpersonen, kann ein Vertrag durch Schweigen (Nicht-Widerruf) nicht geschlossen werden. Sie müsssten sich die neuen AGB bzw. die Entgeltlichkeit durch die Nutzer aktiv bestätigen lassen.

Der Newsletter genügt leider nicht. Private Nutzer müssen sich mit der Entgeltlichkeit aktiv einverstanden erklären. Nur so kann ein neuer entgeltlicher Vertrag mit dem Nutzer zustandekommen.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Lars Liedtke
Rechtsanwalt

Kanzlei@RA-Liedtke.de


Nachfrage vom Fragesteller 20.07.2008 | 22:34

Vielen Dank für Ihre Antwort. Das würde bedeuten, dass wenn die User mir per E-Mail schreiben:

"Ich akzeptiere die neuen AGB"

der Vertrag rechtens wäre?
Meine Frage bzgl. der Anmeldung wurde nicht beantwortet.

"Bitte überprüfen Sie, ob die kostenpflichtige Anmeldung SO legal ist!"

Ich bitte Sie, dies nachzuholen.

Der Tippfehler wurde behoben.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 20.07.2008 | 22:43

Sehr geehrter Fragesteller,

ja, es würde genügen,wenn die Nutzer eine kurze bestätigende Email schicken. Es muss von Seiten der Nutzer eine sich auf Abschluss eines entgeltlichen Vertrags gerichtete Willenserklärung vorliegen, damit Sie im Zweifelsfall den Abschluss des neuen entgeltlichen Vertrags beweisen können.

Die Form der Anmeldung ist so in Ordnung, die Belehrung zum Verbraucherwiderruf ebenfalls.

Sollten Sie Hilfe zur Durchsetzung Ihrer Forderungen benötigen, können Sie sich jederzeit an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen,

Lars Liedtke
Rechtsanwalt

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ANTWORT VON
Rechtsanwalt Lars Liedtke
Göttingen

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