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Frage geschrieben am 20.03.2011 15:35:37

SCHUFA-Einträge

Rechtsgebiet: Insolvenzrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1179
Wann habe ich eine rechtliche Anspruchsgrundlage auf eine "saubere" SCHUFA, wenn mir im September 2009 die Restschuldbefreiung erteilt wurde? Bräuchte diese Auskunft vor allem für einen Wohnungswechsel, da ich ansonsten seit Juli 2009 erfolgreich und mit gutem Einkommen als freiberuflicher Sozialpädagoge tätig bin. Kann man diesbezüglich gegenüber der SCHUFA "Druck" ausüben?


Antwort geschrieben am 20.03.2011 17:42:03
Rechtsanwalt Dennis Meivogel
Tannenforst 3, 47551 Bedburg-Hau, Tel: 02821 895153, Fax: 02821 895154
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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Die Schufa löscht gespeicherte Daten über die Erledigung von Forderungen, den Abschluss von Insolvenzverfahren sowie die Erteilung der Restschuldbefreiung 3 Jahre nach dem Eintritt des Ereignisses. Diese Frist ist angelehnt an die Löschung von Daten aus den bei den Amtsgerichten geführten Schuldnerregistern nach §§ 915 ff. ZPO. Sie ist rechtlich auch nicht zu beanstanden. Sie haben daher erst im September 2012 einen Anspruch auf Löschung.

Es tut mir leid Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können.


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