ein Kunde hat eine relativ hochpreisige Website von mir entwickeln lassen und zahlt seit Monaten seine Rechnung nicht. Telefonisch lässt er sich nicht erreichen. Der Auftrag ist zu seiner Zufriedenheit abgelaufen, telefonisch wurde die Zahlung zugesagt, aber er wird nicht zahlen und den Entwurf auch nicht benutzen. Inzwischen habe ich erfahren, dass er bereits etliche Agenturen und Freiberufler verschlissen und immer wieder mit denselben Standardausreden hängengelassen hat. Die Entwürfe für verschiedenste Aufträge stapeln sich sozusagen in seiner Schublade.
Mehrere mir bekannte Agenturen gehen gerichtlich gegen ihn vor, wollen sich jedoch nicht zusammenschließen, weil jede vorrangig ihren eigenen Anspruch retten möchte. Das Muster des Auftragsablaufs ist, so habe ich festgestellt, immer das Gleiche. Zu Ende geführt wurde jedoch nie etwas. Der Herr sammelt also seit Jahren kostenlos Entwürfe.
Ich wurde massiv geschädigt, bin mittlerweile stocksauer und werde nun ebenfalls juristisch gegen ihn vorgehen, aus bestimmten Gründen jedoch möglichst mit anderen Geschädigten zusammen. Von Dritten weiß ich, dass in dem kleinen Ort, in dem seine Firma ansässig ist, noch weitere Geschädigte zu finden sind. Sie sind mir jedoch nicht namentlich bekannt. Daher möchte ich nun in der örtlichen Zeitung eine Kleinanzeige unter Chiffre schalten. Inhalt: ein relativ allgemein gehaltener Aufruf. In etwa so: „wer wurde ebenfalls durch die Firma xy, Geschäftsführer yz, Tupfenhausen, durch das Nichtbegleichen von Forderungen geschädigt und möchte mit uns gemeinsam dagegen vorgehen...“
Kann ich das tun oder erfüllt es irgendwelche Paragraphen, mittels derer er dann die Herausgabe der Inserentendaten (also meine) von der Zeitung verlangen und seinerseits gegen mich vorgehen kann? Worauf muss ich achten, um diesen Aufruf so zu formulieren, dass er rechtlich wasserdicht ist?
Danke für Ihre Antwort.
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 19.8.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 19.08.2005 18:16:00
ich kann Ihnen von dem angedachten Vorgehen nur dringend abraten.
Sollten Sie entsprechend vorgehen, so riskieren Sie eine zivilrechtliche Inansruchnahme aufgrund verschiedener Anspruchsgrundlagen.
Dies beginnt bei einem Unterlassungsanspruch, gerichtet auf das künftige Unterlassen derartiger Veröffentlichungen, der schon außergerichtlich mit Kosten für Sie verbunden ist (nämlich den Anwaltskosten der besgten Person). Im Falle der gerichtlichen Durchsetzung kommen weitere Kosten hinzu.
Neben diesem Unterlassungsanspruch können auch Schadensersatzansprüche auf Sie zukommen, die unter anderem aus den Anspruchsgrundlagen des Eingriffs in den einfgerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, Kreditgefährdung oder der vorsätzliche sittenwidrigen Schädigung folgen können.
Darüber hinaus können strafrechtliche Konsequenzen, z.B. wegen Beleidigung oder übler Nachrede nicht augeschlossen werden.
Es hilft Ihnen in diesem Zusammenhang auch nichts, wenn Sie sich hinter einem Chiffre "verstecken", da in zivilrechtlicher Hinsicht entsprechende Auskunftsansprüche gegen die Zeitung bestehen; im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung bestehen entsprechende Auskunftsrechte der Strafverfolgungsbehörden.
Lassen Sie also lieber die Finger davon, auch wenn ich Ihren Zorn durchaus nachvollziehen kann.
Ich bedauere, Ihnen keine für Sie erfreulichere Mitteilung machen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 19.08.2005 18:35:58
Ja, das bedaure ich auch...Manchmal liest man derartige Annoncen, daher dachte ich, dass es vielleicht möglich ist, andere Betroffene auf diese Weise ausfindig zu machen. Ich bedanke mich für Ihre Antwort.
Ja, das bedaure ich auch...Manchmal liest man derartige Annoncen, daher dachte ich, dass es vielleicht möglich ist, andere Betroffene auf diese Weise ausfindig zu machen. Ich bedanke mich für Ihre Antwort.
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