Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 16 weitere Antworten zum Thema Klage.
Hallo,
wir haben eine klage erhalten von der rwe auf herausgabe des stromzählers nach §§276,495 a ZPO.
So das geld könnte ich bis mitte september aufbringen.jedoch lässt die rwe nicht mit sich reden.Jetzt sagte mir die justizbeschäftige um zeit rauszögern,soll ich innerhalb der 2 wochen frist,schriftlich mitteilen, das ich mich gegen die klage verteisigen möchte aber ich weiß nicht was ich schreiben soll/muss.Zudem haben wir noch kleinkinder und ich erwarte ende august ein kind.Wie kann ich mich jetzt am besten verhalten und ist es machbar irgendwie noch zeit rauszuzögern bis mitte september zeit zu schinden.
Vielen dank im vorraus
Antwort geschrieben am 13.08.2010 20:38:10 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Paulistraße 10, 31061 Alfeld, Tel: 05181/5013, Fax: 05181/24163
Vertragsrecht, allgemein, Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 585
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gerne beantworte ich Ihre Frage.
Das Verfahren nach § 495 a ZPO ist ein Verfahren nach billigem Ermessen, dh. das Gericht entscheidet in der Regel im schriftlichen Verfahren ohne mündliche Verhandlung.
Im schriftlichen Verfahren nach § 276 ZPO, müssen Sie in der Tat binnen 2 Wochen nach Zustellung der Klage erklären ob Sie sich gegen die Klage verteidigen wollen. Hierfür reicht ein Schreiben ans Gericht in dem Sie erklären, dass Sie sich gegen die Klage verteidigen werden. Mehr müssen Sie nicht tun, Sie müssen keine Gründe angeben. Danach haben Sie 2 weitere Wochen Zeit um auf die Klage zu erwidern. Hier könnten Sie einmal eine Fristverlängerung beantragen, wobei abzuwarten bliebe ob das Gericht dem nachkommt.
Hier kann man angeben, dass man bereit ist die Forderung in Raten zu zahlen und versuchen mit der Klägerseite eine Lösung zu finden. Aufgrund der Schwangerschaft und den weiteren Kindern könnte man auch nach dem Urteil einen Vollstreckungsschutzantrag stellen.
Im Ergebnis kommen Sie aber nicht daran vorbei, sich mit RWE zu einigen.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 13.08.2010 20:55:20
Vielen Dank für ihre schnell antwort.Dann werde ich am wochenende den brief dort abgeben und angeben, das ich mich gegen die klage verteidigen möchte.Wäre es ernennenswert schon in den weiteren 2 wochen zu erwidern das ich schwanger bin und kleine kinder im haushalt leben.Natürlich möchte ich die offene forderung so schnell wie mgl. begleichen nur ist es mir vor mitte sep. nicht möglich.
Vielen Dank für ihre schnell antwort.Dann werde ich am wochenende den brief dort abgeben und angeben, das ich mich gegen die klage verteidigen möchte.Wäre es ernennenswert schon in den weiteren 2 wochen zu erwidern das ich schwanger bin und kleine kinder im haushalt leben.Natürlich möchte ich die offene forderung so schnell wie mgl. begleichen nur ist es mir vor mitte sep. nicht möglich.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 13.08.2010 21:44:42
Sehr geehrte Fragestellerin,
ja, Sie können in der Klagerwiderung auf Ihre Lage hinweisen. Juristische Gründe gegen den Anspruch dürfte es ohnehin ja nicht geben.
Wichtig ist, dass Sie spätenstens bis zur Rechtskraft des Urteils eine Einigung mit RWE gefunden haben, da ansonsten die Zählerherausgabe im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt wird.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt
Sehr geehrte Fragestellerin,
ja, Sie können in der Klagerwiderung auf Ihre Lage hinweisen. Juristische Gründe gegen den Anspruch dürfte es ohnehin ja nicht geben.
Wichtig ist, dass Sie spätenstens bis zur Rechtskraft des Urteils eine Einigung mit RWE gefunden haben, da ansonsten die Zählerherausgabe im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt wird.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
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