Antwort geschrieben am 26.11.2011 18:11:12 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
Am Wissenschaftspark 29, 54296 Trier, Tel: 06514628376, Fax: 06514628377
Kaufrecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 166
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Zunächst möchte ich Sie insofern beruhigen, dass solche Arten von Beleidigungen unter Privatpersonen in der Regel auf den sogenannten Privatklageweg verwiesen werden und in der Regel auch eingestellt werden.
Dass der LKW-Fahrer den Privatklageweg verfolgt, ist sehr unwahrscheinlich, da ihm unter anderem dadurch auch Rechtsverfolgungskosten entstehen würden.
Dass der LKW-Fahrer Sie vielleicht zunächst wegen Beleidigung anzeigt, werden Sie nicht ändern können, da es in Deutschland grundsätzlich jedem Menschen freisteht, einen anderen anzuzeigen, wenn er dies für "angezeigt" hält. Dies bedeutet jedoch nicht, dass aus jeder Anzeige auch eine Verurteilung erfolgt.
Weit mehr als die Hälfte aller Strafverfahren werden eingestellt!
Im Übrigen müsste die Beleidigung ja auch nachgewiesen werden. Als Entlastungszeugin hätten Sie beispielsweise Ihre Tochter, die ebenfalls keine Beleidigung gehört hat.
Bedenken Sie zudem, dass Sie ja nicht einmal wissen, ob der LKW-Fahrer Sie tatsächlich angezeigt hat oder dies nur in einem Moment des Ärgers angekündigt hat.
Natürlich ist es nicht 100% auszuschließen, dass Sie angezeigt worden sind und der Richter der Sachverhaltsdarstellung des LKW-Fahrers Glauben schenkt. Neben der Tatsache, dass ich das für mehr als unwahrscheinlich halte, sei auch noch hinzugefügt, dass Ihnen bei einer Verurteilung vermutlich nur eine geringe Geldstrafe drohen würde, sofern Sie nicht entsprechend vorbestraft sind.
Ich hoffe, auch ich konnte Sie beruhigen.
Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, möglich ist. Sollten hier wichtige Informationen hinzugefügt, weggelassen oder unklar dargestellt worden sein, kann die rechtliche Beurteilung unter Umständen auch völlig anders aussehen.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Ich wünsche Ihnen alles Gute in dieser Angelegenheit!
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
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