Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 26.11.2011 17:00:00

Ruhender Verkehr

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 714
Ich war Morgens mit meiner Tochter (18Jahre alt) Brötchen holen an einer vielbefahrende Strasse wo rechts am Rand ein Parkstreifen war .Ich Parkte auf den Parkstreifen und holte Brötchen mit meiner Tochter just in den moment als wir aus der Bäckerei rauskamen stellte sich ein Lkw ganau hinter mein Auto mitten auf der Strasse in 2ter Reihe und wollte gerade aussteigen ich ging zu ihm hin und sagte Freundlich das ich gerne rausfahren würde und da snicht geht weil ja sein LKW hinter mein Auto steht und ob es nicht möglich wäre etwas vor zu fahren damit ich rausfahren könnte.Aber er sagte nur ich sollte gefälligst warten bis ER fertig ist .Das Ärgerte mich so das ich nochmals versuchte ihn davon zu überzeugen sein Fahrzeug vor zu fahren aber ohne erfolg ich sollte warten.Er ging seelenruhig in die Bäckerei ich schrie laut Wichse daraufhin kam er wieder raus und fragte was haben sie gerade gesagt? Fotografierte mein NR-Schild und sagte das das ein Nachspiel hätte.Ich nehme aber an das er und die Verkäuferin der Bäckerei das Falsch verstanden haben und jetzt meinen ich hätte Wichser gesagt.Ich habe aber wirklich nur laut Wichse gesagt weil es meinen Zeitplan durcheinander gebracht hat meine Tochter hat das auch gehört .Vielleicht ist durch den Lärm der Strasse es anders rübergekommen.War auch danach sofort bei der Polizei und wollte den vorfall melden aber die haben nur abgewunken und gesagt das wäre nur eine Bagatelle und ich sollte mir keine Sorgen machen.Mache ich mir aber was soll ich tun?


Antwort geschrieben am 26.11.2011 18:11:12
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
Am Wissenschaftspark 29, 54296 Trier, Tel: 06514628376, Fax: 06514628377
Kaufrecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 166
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Zunächst möchte ich Sie insofern beruhigen, dass solche Arten von Beleidigungen unter Privatpersonen in der Regel auf den sogenannten Privatklageweg verwiesen werden und in der Regel auch eingestellt werden.

Dass der LKW-Fahrer den Privatklageweg verfolgt, ist sehr unwahrscheinlich, da ihm unter anderem dadurch auch Rechtsverfolgungskosten entstehen würden.

Dass der LKW-Fahrer Sie vielleicht zunächst wegen Beleidigung anzeigt, werden Sie nicht ändern können, da es in Deutschland grundsätzlich jedem Menschen freisteht, einen anderen anzuzeigen, wenn er dies für "angezeigt" hält. Dies bedeutet jedoch nicht, dass aus jeder Anzeige auch eine Verurteilung erfolgt.

Weit mehr als die Hälfte aller Strafverfahren werden eingestellt!

Im Übrigen müsste die Beleidigung ja auch nachgewiesen werden. Als Entlastungszeugin hätten Sie beispielsweise Ihre Tochter, die ebenfalls keine Beleidigung gehört hat.

Bedenken Sie zudem, dass Sie ja nicht einmal wissen, ob der LKW-Fahrer Sie tatsächlich angezeigt hat oder dies nur in einem Moment des Ärgers angekündigt hat.

Natürlich ist es nicht 100% auszuschließen, dass Sie angezeigt worden sind und der Richter der Sachverhaltsdarstellung des LKW-Fahrers Glauben schenkt. Neben der Tatsache, dass ich das für mehr als unwahrscheinlich halte, sei auch noch hinzugefügt, dass Ihnen bei einer Verurteilung vermutlich nur eine geringe Geldstrafe drohen würde, sofern Sie nicht entsprechend vorbestraft sind.

Ich hoffe, auch ich konnte Sie beruhigen.

Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, möglich ist. Sollten hier wichtige Informationen hinzugefügt, weggelassen oder unklar dargestellt worden sein, kann die rechtliche Beurteilung unter Umständen auch völlig anders aussehen.

Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Ich wünsche Ihnen alles Gute in dieser Angelegenheit!

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt



So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Verkehrsrecht letzten Monat:

16
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Ruhender   Verkehr