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Frage geschrieben am 18.07.2010 10:49:21

Rufschädigung durch öffentlich rechtliche Körperschaft

Rechtsgebiet: Medienrecht | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 854
Sehr geehrte Rechtsanwälte,

in einer offiziellen, öffentlichen Stellungnahme einer Körperschaft des öffentlichen Rechts werden alle von mir – in einem Medium – getätigten Aussagen pauschal als Lügen bezeichnet. Dies in besonders herabsetzender, ehrverletzender, verunglimpfender und - meiner Ansicht nach - vorsätzlich geschäftsschädigenden Art und Weise.

Die Aussage der Körperschaft ist unwahr. Dies kann bewiesen werden. Die K.d.ö.R. kann jedoch nicht belegen, dass meine Aussagen gelogen wären. Selbst für den kaum denkbaren Fall, dass sie dies in Einzelfällen könnten, wäre dies nicht bei allen Aussagen möglich. Meine Beweise und Quellen sind nicht zu entkräften.

Die Stellungnahme wurde auch in einigen Zeitungen (auszugsweise) übernommen, wodurch mir ein nachweislicher wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Es ist zu erwarten, dass dies langfristig den Umsatz schädigen wird.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich mir diese öffentliche und offizielle Bezichtigung als Lügner von einer ö.r. Körperschaft bieten lassen muss.

Welche Rechtsverstöße und welche rechtlichten Mittel (Abmahnung, einstweilige Verfügung, Schadenersatzforderung, Richtigstellung usw.) sehen Sie?

Vielen Dank!



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