Rufschädigung am Arbeitsplatz, Schule
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz
| in unter 2 Stunden
Guten Tag,
in Niedersachsen gibt es die Möglichkeit des direkten Quereinstiegs in den niedersächsischen Schuldienst an allgemein bildenden Schulen. Der Quereinstieg ist möglich für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen sowie für Bewerberinnen und Bewerber, die nicht über eine für die Unterrichtstätigkeit an den allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen vorgesehene Lehramtsausbildung verfügen.
Das Verfahren sieht vor, dass die Quereinsteiger zunächst einen befristeten Vertrag (als Angestellte im öffentlichen Dienst) für zwei Jahre bekommen. In dieser Zeit nimmt die beschäftigte Lehrkraft an berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen teil. Nach der Feststellung der Eignung wird der Arbeitsvertrag in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt.
Ein Bekannter von mir hat diese Möglichkeit genutzt. 2009 hat er als Lehrer auf dem Gymnasium angefangen. Das erste Jahr ist gut gelaufen, er hat fast nur positive Rückmeldungen bekommen. 2010 ist eine neue Schulleiterin gekommen, und damit haben die Probleme angefangen.
Nach kurzer Zeit hat sie ihn zu einem Gespräch eingeladen und ihm mitgeteilt, dass sein Vertrag nicht verlängert wird, da sie ihn als Lehrer für ungeeignet hält. Sie hatte bis zu diesem Zeitpunkt seinen Unterricht aber gar nicht besucht, und er befand sich noch mitten in der Ausbildung.
Mitte Mai dieses Jahres fand als Abschluss des Verfahrens ein besonderer Unterrichtsbesuch statt.
Die Schulleiterin und die zwei anwesenden Ausbilder aus dem Studienseminar haben sich am Ende der Unterrichtsstunde beim Verlassen des Klassenraumes über die „fachliche Inkompetenz" meines Bekannten ausgetauscht, sodass Schüler dies mitbekommen haben.
Zu erwähnen ist noch, dass mein Bekannter über einen Hochschulabschluss in dem Fach verfügt, das er unterrichtet.
Meine Fragen dazu:
1. Kann man diese Leute eventuell wegen Rufschädigung oder etwas Ähnliches anzeigen oder verklagen?
2. Ist es möglich, auf dem Dienstweg etwas dagegen zu unternehmen?
3. Die Schüler empfanden dieses Verhalten als respektlos meinem Bekannten gegenüber. Verletzt ein Schulleiter, der sich so verhält, keine pädagogischen Prinzipien?
Da ich in Rechtsfragen leider ahnungslos bin, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn sie mir eine Empfehlung geben könnten, was man in diesem Fall tun kann.
Gruß
Schule Arbeitsplatz









