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Ich habe bei eBay einen Artikel verkauft. Der Käufer möchte nun aufgrund Fadenscheiniger Gründe den Artikel zurück geben. Da bei ich dies aber ablehne hat er jetzt schon 2 mal meinen Arbeitgeber über die Angelegenheit Informiert.
Ich bin nicht bereit das Geschäft rück-abzuwickeln und befürchte deshalb das der Käufer zum Wiederholten male an meinen Arbeitgeber herantritt.
Ist es möglich in so einem Fall eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung zu erwirken um mich so zu schützen und dann ggf. eine Unterlassungsklage zu machen???
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