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Hallo,
Ich arbeite in der EDV-Abetilung eines Unternehmens mit ca. 200 Mitarbeitern. In der Produktion wird auch nachts und am Wochenende gearbeitet, in meiner Abteilung jedoch üblicherweise nicht. Da die Produktion jederzeit auf ein korrekt funktionierendes EDV-System angewiesen ist, müssen meine Kollegen und ich abwechselnd jeweils für eine komplette Woche abends, nachts und am Wochenende eine Rufbereitschaft leisten.
Kommt es zu einer Störung im EDV-System, werde ich über mein Diensthandy angerufen. Es wird von mir erwartet, dass ich mich dann unverzüglich mit meinem Dienstnotebook übers Internet in das EDV-System meiner Firma einwähle und die Störung behebe. Je nach Art der Störung kann das von einigen Minuten bis zu mehreren Stunden dauern.
Während der Rufbereitschaft muss ich mich in oder in der Nähe meiner Wohnung aufhalten, da ich ja für den Einsatzfall einen Internetzugang benötige. Dadurch bin ich in der Gestaltung meiner Freizeit sehr eingeschränkt.
Eine Vergütung für die Rufbereitschaft gibt es nicht, auch nicht für den Einsatzfall. Arbeitszeit wird nur dann angerechnet, wenn es wirklich zu einem Einsatz kommt.
Mein Arbeitsvertrag beinhaltet keine Regelung zur Bereitschaft. Enhalten ist folgendes: Wöchentliche Arbeitszeit 40h flexibel mit Bereitschaft zur Nacht-, Wochenend-, Feiertags und Schichtarbeit. Es wird eine jährliche Erfolgsbeteiligung ("Bonus") gezahlt. Mit dieser sind Überstunden sowie Wochenend- und Feiertagszuschläge pauschal abgegolten. Nur unter Einberechnung des Bonus erhalte ich allerdings ein für meine Qualifikation marktübliches Gehalt.
Meine Fragen:
- Ist es zulässig, Rufbereitschaft pauschal mit der Begründung abzugelten, dass eine Erfolgsbeteiligung gezahlt wird?
- Ist die Bereitschaftszeit als Freizeit anzusehen, obwohl ich mich quasi die ganze Zeit in meiner Wohnung aufhalten muss, und somit meine Freizeit nicht frei gestalten kann?
- Muss ich überhaupt eine solche Rufbereitschaft leisten, wenn mein Arbeitsvertrag dazu keine konkrete Regelung enthält?
- Habe ich Anspruch auf 11 Stunden Ruhezeit, z.B. nach einem nächtlichen Einsatz von 2-3 Uhr? Müsste ich an dem Tag oder zu einem anderen Zeitpunkt dann entsprechend länger arbeiten, wenn ich erst nachmittags zur Arbeit gehe?
- Kann mein Arbeitgeber von mir velangen, einen Internetzugang zu haben und diesen privat zu finanzieren?
Bitte geben Sie möglichst auch die gesetzlichen Grundlagen Ihrer Antwort mit an.
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 5.11.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 05.11.2009 23:57:03 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Natascha Unruh
Hasenmark 21, 13585 Berlin, Tel: 030/36 75 37 13, Fax: 030/36 75 37 21
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