Rückzahlungsklausel für Fortbildungen im Arbeitsvertrag (Gültigkeit, etc.)
Hallo,
zuersteinmal kurz zu meiner Situation: Ich befinde mich derzeit in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. Ich werde nächsten Monat zwei jeweils dreitägige Fortbildung absolvieren. Beide Fortbildungen tragen zur Verbesserung meiner Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt bei. Ich beabsichtige das Arbeitsverhältnis nach Abschluss der Fortbildungen, unter Berücksichtigung einer viermonatigen Kündigungsfrist, zu kündigen und nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ein Arbeitsverhältnis bei einem anderen Unternehmen zu beginnen. Es handelt sich aus meiner Sicht hier also um einen normalen Jobwechsel ohne schwerwiegenden Grund.
Meine Intention bei dieser gesamten Fragstellung ist verständlicherweise die Rückzahlung der Fortbildungskosten an meinen Arbeitgebener zu minimieren bzw. besser noch gänzlich zu vermeiden.
An dieser Stelle zitiere ich nun die Rückzahlungsklausel aus meinem Arbeitsvertrag, die unter dem Punkt "Ausbildung und Weiterbildung" zu finden ist:
"Es ist erwünscht, dass der Mitarbeiter an zweckdienlichen Fortbildungskursen teilnimmt. Der Mitarbeiter verpflichtet sich, die von dem Arbeitgeber bezüglich einer Fortbildungsmaßnahme getragenen Kosten einschließlich der während der Fortbildung fortgezahlten Vergütung zu erstatten, wenn er die Fortbildung ohne triftigen Grund abbricht, nach erfolgreichem Abschluss das Arbeitsverhältnis innerhalb der nachstehenden Bindungsfrist ohne wichtigen Grund durch Eigenkündigung beendet oder der Arbeitgeber berechtigt innerhalb der nachstehenden Bindungsfrist aus verhaltensbedingten Gründen kündigt.
Der Rückzahlungsbetrag ermäßigt sich für jeden Monat der Beschäftigung nach dem Ende der Fortbildungsmaßnahme
um 1/36 bei Lehrgangsdauer von 6 bis 12 Monaten (3 Jahre Bindungsfrist),
um 1/24 bei Lehrgangsdauer von 2 bis 6 Monaten (2 Jahre Bindungsfrist),
um 1/12 bei Lehrgangsdauer von 1 bis 2 Monaten (1 Jahre Bindungsfrist) und
um 1/6 bei Lehrgangsdauer bis zu 1 Monat (6 Monate Bindungsfrist)."
Nun zu meinen Fragen:
1. Ist die Rückzahlungsklausel, wie oben genannt, gültig? Ich möchte hier auch speziell auf den Sachverhalt hinweisen, dass meine, während der Fortbildung erhaltene Vergütung, in die Rückzahlung mit einfließt. Falls die Klausel ungültig ist, bitte erläutern weshalb.
2. Die mehrmonatige Kündigungsfrist, die nach meiner Kündigung in meinem Falle vorliegt, wird entsprechend zur Beschäftigung angerechnet, so dass sich dadurch der Rückzahlungsbetrag gemäß der Rückzahlungsklausel mindert, richtig?
3. Ich nehme an mein Arbeitgeber muss mir die Fortbildungskosten auf Personenbasis berechnen. Nehmen beispielsweise 5 Teilnehmer meines Unternehmens an der Forbildung mit einem Festpreis in Höhe von 2.000 EUR teil, so kann mein Arbeitgeber mir nur Kosten in Höhe von einem Fünftel von 2.000 EUR, also 400 EUR in Rechnung stellen, richtig?
4. Darf mein Arbeitgeber bei der Berechnung des Rückzahlungsbetrags mir die anteiligen Kosten der Fortbildungen mit oder nur ohne Berücksichtung der Mehrwertsteuer in Rechnung stellen?
5. Darf mein Arbeitgeber, wenn ich eine Rückzahlung verweigere, Teile meins monatlichen Entgelts stattdessen einbehalten?
Folgende Fragen sind nur relevant, falls die Rückzahlungsklausel ungültig ist. Ich würde in diesem Fall darum bitten diese beiden Fragen detailierter zu beantworten als die Fragen 2 bis 5:
6. Mein Arbeitgeber verlangt trotz ungültiger Klausel ein Rückzahlungsbetrag in Höhe von etwa 1.000 EUR. Welche rechtlichen Möglichkeiten muss ich wahrnehmen um eine Rückzahlung zu verhindern?
7. Werden die für mich aus der Frage 6 entstehenden Anwalts- und Prozesskosten schätzungsweise über oder unter 1.000 EUR liegen? Ich möchte bei dieser Frage darauf hinaus, ob es bei diesem Betrag aus finanzieller Sicht sinnvoll ist einen Prozess anzustreben.
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