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Frage geschrieben am 05.09.2011 18:21:49

Rückzahlungsforderung Dt. Rentenversicherung Bund

Rechtsgebiet: Sozialversicherungsrecht | Einsatz: € 46,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1060
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Die Deutsche Rentenversicherung Bund beabsichtigt, mich zur Rückzahlung der mir in der Zeit vom 01. Februar 2003 und dem 31. Januar 2008 gezahlten Rentenbeträge aufzufordern und hat mir hierzu mit Schreiben 12. August 2011 eine Anhörung übermittelt. Mit wird vorgehalten, dass ich in dieser Zeit Einkommen aus selbständiger Arbeit bezogen hätte, die über der Zuverdienstgrenze liegen. Ich hatte nach anfänglicher Arbeitslosigkeit die Rente ab Vollendung meines 60. Lebensjahres beantragt, dann aber eine freiberufliche /slebständige Tätigkeit aufgenommen mit regelmässigen Honorareinnahmen, die über der Hinzuverdienstgrenze liegen.

Meine Fragen:
(1) Ist die Forderung der Dt. Rentenversicherung nicht verjährt?

(2) Wie könnte ich sonst noch gegen die Forderung der Dt. Rentenversicheurung argumentieren?


Antwort geschrieben am 05.09.2011 19:00:46
Rechtsanwältin Ulrike J. Schwerin
Eisenberger Straße 1, 07774 Dornburg-Camburg, Tel: 036421 / 24930, Fax: 036421 / 24933
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Sehr geehrte Fragestellerin,
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll, die in keinem Fall die Beratung durch eine Kollegin/ einen Kollegen vor Ort ersetzen kann. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung komplett anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.

Ihre Frage beantworte ich aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben und dem eingesetzten Betrag wie folgt:


(1) Die Verjährung beträgt bei der Rückforderung solcher Leistungen 4 Jahre.

Damit ist die Rückforderung zumindest noch nicht vollends verjährt.

Es kommt im Einzelnen darauf an, für welche Zeiträume die DRV welche Zahlungen zurückfordert.


(2) Leider lässt sich Ihre erste Frage nicht abschließend beantworten, da die Argumentation der DRV nicht bekannt ist.

Es kommt vor allem darauf an, wie hoch Ihr Einkommen ausgefallen ist.

Da das Einkommen aber über der Hinzuverdienstgrenze lag, hat man leider wenig Spielraum, gegen die Rückforderung zu argumentieren.


Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.

Um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen, empfehle ich die Einschaltung eines Anwalts vor Ort – den Sie über unser Portal problemlos finden können.

Abschließend möchte ich Sie bitten die Bewertungsfunktion zu nutzen, um dieses Forum für andere Nutzer transparenter zu gestalten.

Mit freundlichen Grüßen


Ulrike J. Schwerin
Rechtsanwältin

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 036412671047
Fax: 032121128582
Email: uschwerin@raschwerin.de



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