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Rückzahlung von weiterbildungskosten bei Schwangerschaft


12.12.2011 22:02 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Peter Eichhorn


| in unter 1 Stunde

sehr geehrte Damen und Herren,

mir wurde von meinem Chef nahegelegt eine meisterausbildung zu beginnen. Bezahlt durch die Firma. Gesamtkosten circa 6000 Euro!
Bei der genaueren Besprechung wurde mir erklärt, dass ich mich für 4 Jahre an die Firma binden soll. Kein Problem, jedoch wurde mir gesagt, dass eine Schwangerschaft ein Austreten aus der Firma bedeutet und ich je nach austrittsjahr die kosten zurückzahlen soll. Stimmt das? Ich habe die kostenübernahme daraufhin abgelehnt! Denn insgesamt hätte ich bis 7 Jahren noch anteilig zahlen müssen und ich bin bereits 30 Jahre und wünsche mir auch Kinder. Das wäre also nicht zu vereinbaren für mich und meinen Mann.

Mit freundlichen Grüßen

Seymour25
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 114 weitere Antworten zum Thema:
Schwangerschaft Rückzahlung Weiterbildungskosten
12.12.2011 | 22:30

Antwort

von

Rechtsanwalt Peter Eichhorn
251 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Frage beantworte ich im Rahmen dieser Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt.

Eine gewisse Bindung über eine Rückzahlungsklausel ist zulässig.
Sieben Jahre sind - wenn Ihnen vorformulierte Betragsbedingungen vorgelegt werden - unabhängig von der Fortbildungsdauer unzulässig lang.

Auch ist Schwangschaft kein Kündigungsgrund, zudem ist eine Rückzahlungsklausel nur zulässig bei einer Arbeitnehmerkündigung oder einer außerordentlichen oder verhaltensbedingten Arbeitgeberkündigung.


Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
Pirna

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Vertragsrecht, allgemein, Verwaltungsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht