Rückzahlung von weiterbildungskosten bei Schwangerschaft
12.12.2011 22:02 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Preis: ***,00 € |
Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
| in unter 1 Stunde
sehr geehrte Damen und Herren,
mir wurde von meinem Chef nahegelegt eine meisterausbildung zu beginnen. Bezahlt durch die Firma. Gesamtkosten circa 6000 Euro!
Bei der genaueren Besprechung wurde mir erklärt, dass ich mich für 4 Jahre an die Firma binden soll. Kein Problem, jedoch wurde mir gesagt, dass eine Schwangerschaft ein Austreten aus der Firma bedeutet und ich je nach austrittsjahr die kosten zurückzahlen soll. Stimmt das? Ich habe die kostenübernahme daraufhin abgelehnt! Denn insgesamt hätte ich bis 7 Jahren noch anteilig zahlen müssen und ich bin bereits 30 Jahre und wünsche mir auch Kinder. Das wäre also nicht zu vereinbaren für mich und meinen Mann.
Mit freundlichen Grüßen
Seymour25
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 114 weitere Antworten zum Thema:
Schwangerschaft Rückzahlung Weiterbildungskosten
Schwangerschaft Rückzahlung Weiterbildungskosten









