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Rückzahlung eines geliehenen Geldbetrages


| 16.10.2010 17:50 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Gerhard Raab


| in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vor zwei Jahren (und würde es in dieser Art niemals wieder tun), jemandem einen vierstelligen Geldbetrag für ein Auto geliehen und auf einen Vertrag verzichtet. Verabredet war - und es wurde auch bisher so eingehalten - mir einen monatlichen Betrag als Ratenzahlung zurückzugeben.
Nun halte ich es aber für notwendig, weil derjenige für mehrere Monate ins Ausland gehen will, doch noch einen Vertrag über die Restsumme zu machen. Falls ihm oder mir etwas passiert, so mein Argument, weiß niemand, daß mir noch Geld zusteht.
Nun habe ich sein "wahres" Gesicht erkannt, denn er weigert sich. Auch den Brief, den er für eine Ummeldung benötigte, weil er umgezogen ist, gab er mir nicht wieder.
Welche Möglichkeiten habe ich, um zu belegen, daß mir eigentlich noch zum größten Teil das Auto "gehört", da die Raten noch nicht abbezahlt sind. Kann ich als "Beweis" die Überweisungen, die er auf mein Konto mit dem Vermerk "Auto" überwiesen hat, anführen?
Mit freundlichen Grüßen


Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 32 weitere Antworten zum Thema:
Rückzahlung
16.10.2010 | 18:07

Antwort

von

Rechtsanwalt Gerhard Raab
621 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Um es gleich vorweg zu nehmen: Ihre Aussichten, das Geld zurück zu erhalten, stehen, wenn der Darlehensempfänger die Zahlungen einstellt, denkbar schlecht.

Das Fahrzeug würde nur dann in Ihrem Eigentum stehen, wenn es Ihnen zur Sicherheit übereignet worden wäre. Das ist hier nicht der Fall, zumindest werden Sie eine Sicherungsübereignung nicht beweisen können. Eigentümer des Fahrzeugs ist damit der Darlehensnehmer mit der Folge, daß Sie das Fahrzeug nicht verwerten können, wenn die Zahlungen eingestellt werden.


2.

Nach Ihrer Schilderung gibt es keinen Nachweis über die Höhe des gewährten Darlehens. Nachzuweisen ist aufgrund der Zahlungseingänge auf Ihrem Konto lediglich, daß monatlich bestimmte Geldbeträge "für das Auto" an Sie gezahlt worden sind.

Stellt sich der Darlehensnehmer auf den Standpunkt, er habe seine Schulden beglichen, werden Sie kaum den Beweis erbringen können, daß Sie ein höheres Darlehen gewährt haben. Dieser Beweis wäre aber zu erbringen, wenn Sie die Forderung gerichtlich geltend machen wollten, sollte der Schuldner die monatlichen Zahlungen einstellen.

Ihnen bleibt damit die Hoffnung, daß der Darlehensnehmer noch über einen Rest von Anstand verfügt und die Ratenzahlungen (wie bisher) fortsetzt.

Ich bedaure, Ihnen hier keine günstigere Mitteilung machen zu können.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Aachener Straße 585
50226 Frechen

Telefon: 02234 - 6 39 90
Telefax: 02234 - 6 49 60

E-Mail: mail@ra-raab.de
Internet: www.ra-raab.de

Nachfrage vom Fragesteller 16.10.2010 | 18:17

Sehr geehrter Herr Raab,
ich besitze allerdings eine Kopie des Kaufvertrages. Ist das für mich positiv?
Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 16.10.2010 | 20:29

Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:


Leider können Sie aus der Kopie des Kaufvertrags für das Fahrzeug keinen Beweis für die Höhe des gewährten Darlehens herleiten. Deshalb wird Ihnen der Besitz der Kaufvertragskopie wenig helfen, wenn der Darlehensnehmer die Zahlungen einstellen sollte und behauptet, das Darlehen sei in voller Höhe zurück gezahlt.

Es gibt nur eine Verfahrensweise, die Ihnen jetzt natürlich nicht mehr hilft: Wenn Sie ein Privatdarlehen gewähren, sollte man einen schriftlichen Darlehensvertrag aufsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2010-10-19 | 17:20


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