25.07.2012 | 23:49
Antwort
von
Rechtsanwalt Heiko Tautorus
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Sehr geehrter Fragesteller,
ich möchte Ihre Anfrage anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen einer ERSTberatung wie folgt beantworten:
Ihr Frage hängt von der Sicherung der Anlage vor solchen Fällen ab.
Üblich und in der Regel wird per (notariellen) Pachtvertrag die Anlage nur zum vorübergehenden Zweck mit dem Gebäude verbunden.
Somit ist diese eine selbständige Anlage und wird mit der Verbindung des Gebäudes nicht wesentlicher Bestandteil des Gebäudes.
Dazu wird dann meist eine Dienstbarkeit eingetragen zugunsten der Anlage.
In diesen Fall ist ein Eigentumsübergang des Grundstückes und des Gebäudes, soweit diese nach
§ 95 BGB eigenständig ist, unschädlich.
Durch den Miet/Pachtvertrag und
§ 566 BGB ist auch der weitere Betrieb gesichert.
"Wie geht es weiter, wenn das Haus verkauft wird oder durch die Bank verwertet wird ?"
Sofern keine Regelung i.S.d.
§ 95 BGB getroffen wurden, ist die Photovoltaikanlage wesentlicher Bestandteil des Gebäudes. D.h. das Eigentum an der Anlage liegt beim Gebäude/Grundstückseigentümer.
Es würde mit der Übertragung des Eigentums am Gebäude/Grundstück übertragen.
Insoweit eine Dienstbarkeit nicht im Rang vor dem zu verwertenden Grundpfandrecht eingetragen ist, wird dieses Recht bei Zwangsversteigerung erlöschen.
Soweit jedoch vertraglich Ihnen das Eigentum an der Anlage verblieben ist, könnte der Ersteigerer Ihnen jedoch nur sagen: "Abbauen".
Dies kann mit einem Miet/Pachtvertrag abgewendet werden.
"Kann die Anlage unabhängig davon, von uns weiter betrieben werden ?"
Soweit Sie weiter Eigentümer sind und gegenüber dem Grundstückseigentümer in einem Miet/Pachtvertragserhältnis stehen, bleibt der Vertrag auch mit dem neuen Eigentümer bestehe.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine gute Handhabe für Ihr weiteres Vorgehen liefern.
Ich würde mich freuen, soweit Sie dies zum Anlass nehmen, mich bei einem möglicherweise gegebenen Vertretungsbedarf zu beauftragen. Die örtliche Entfernung spielt insofern keine Rolle.
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Sollte sich der Sachverhalt doch etwas anders darstellen, nutzen Sie bitte die Nachfrage.
Sie können mich jederzeit über die Kontaktdaten in meinem Profil erreichen.
Es sei noch der Hinweis erlaubt, dass die rechtliche Einschätzung ausschließlich auf den von Ihnen mitgeteilten Tatsachen beruht und dass durch das Hinzufügen oder Weglassen von weiteren tatsächlichen Angaben die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen kann.