Rücktritt vor Antritt des Wohnungsmietverhälnisses
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab
| in unter 2 Stunden
Am 19.03.2010 unterzeichnete ich einen Mietvertrag zum 15.Juni 2010.
Auf den ersten Blick war für mich die Wohnung in einem renovierten Zustand, bis auf Kleinigkeiten,die man regeln wollte.
Es hat noch keine Übergabe stattgefunden.
Da ich eine Einbauküche für die angemietete Wohnung geplant hatte,gab mir meine Vermieterin den Schlüssel zwecks Ausmessen und Planung der Küche.
Dabei hatte ich Gelegenheit mit meinem Bekannten , der Handwerker ist die Wohnung eingehender zu betrachten.
1.Die Küche ist nicht planbar,da hier kreuz und quer Gasleitungen,Wasserleitungen und Stromkabel auf Putz liegen.
Ich habe keine Ahnung von sowas, schon gar nicht als Frau,hätte ich das vorher gewußt,
hätte ich den Mietvertrag nicht unterschrieben.
Nachdem sich die Sache ein Klempner angeschaut hatte, von meiner Vermieterin bestellt,soll ich jetzt die Handwerksarbeiten bezahlen, die weit über 500,-Euro liegen!(Zumal mir dieser Handwerker nicht kompetent erschien)
Dann ist die Wanne von einem Fuscher,anders kann man es nicht bezeichnen,notdürftig ausgebessert worden,so daß innen alles rau ist und Luftblasen(Emaillelackfarbe!)Konnte ich als Frau und Laie erst nicht erkennen.(Wanne war auch noch schmutzig)
Die Türen sind nach Aussage meines Bekannten nur einmal mit Billigfarbe gestrichen und wird mit Sicherheit nach einem Jahr vergilbt aussehen.
Es ist alles bei näherem Hinsehen eines Fachmannes notdürftig
in Eigenarbeit " verschönt " worden.
Frage: Kann ich aufgrund dieser im Nachhinein festgestellten Mängel fristlos vor Mietbeginn kündigen, bzw. mit 3 monatiger Kündigungsfrist ab Unterzeichnung Mietvertrag?
Bekomme ich meine gezahlte Courtage wieder?
Für eine Antwort bin ich dankbar!
Rücktritt









