Rücktritt vom Vertrag wegen Täuschung möglich?
| 04.03.2010 13:04 |
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Internetauktionen
Beantwortet von
Rechtsanwalt LL. M. Mathias Drewelow
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Guten Tag,
ich habe o.g. Artikel erworben und leider erst nach Beendingung der Auktion den Verkäufer gefragt, ob der Radio Code dabei sei. Er verneinte dies. Ich fragte ihn daraufhin wie ich das Gerät denn dann ans Laufen bekommen solle, woraufhin er antwortete dass er keine Ahnung habe und es ihm außerdem egal sei. Ich habe ihn dann auf eine Täuschung hingewiesen, da er nirgendwo erwähnt hat, dass der Radiocode nicht dabei sei und das Radio ohne den Code nicht funktioniert.
Ich bat ihn um Rücktritt vom Vertrag, da ich mit dem Radio ohne Code nichts anfangen könne. Er verneinte dies und begann damit mich zu beschimpfen und zu drohen. Ich war weiterhin an einer friedlichen Einigung interessiert, ignorierte die Beleidigungen in seiner Mail, bat ihn, mich weiterhin zu siezen und mir die Seriennummer des Radios zuzuschicken, da ich nur damit den Code bekommen kann. Ich sicherte ihm meine Zahlung zu, sobald ich die Seriennummer erhalten habe. Natürlich wollte ich diese bei der Polizei auch zur Prüfung auf Diebstahl einreichen, damit ich kein Diebesgut erwerbe, dies teilte ich ihm natürlich nicht mit. Er antwortete daraufhin nur, dass er mich nicht beldeidigt hätte, wenn der bohlen die leute duze, dürfe er das auch und er würde mir "garnix" schicken sondern mich bei eBay melden.
Meine Frage: Kann der Kaufvertrag aufgrund des verschwiegenen fehlenden Radiocodes widerrufen oder als ungültig erklärt werden?
Herzlichen Dank für ihre Mühe!









