Rücktritt vom Vertrag für Dienstleistung
| 03.01.2012 10:04 |
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Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sehr geehrte Damen und Herren,
im Januar 2010 haben meine Eltern einen Vertrag für eine größere Dienstleistung unterschrieben. Im Vertrag wurde festgelegt:
"Lieferzeit: ca. 8 Wochen nach Auftragseingang
Ausführung: Juli - Oktober 2010, der genaue Termin wird mit Ihnen rechtzeitig abgestimmt."
Da der Baustellenbeginn sich wegen Genehmigungsproblemen bei der Behörde bis jetzt verzögert hat, muss die Dienstleistung auch erst jetzt ausgeführt werden.
Inzwischen ist mein Vater verstorben und ich habe die Angelegenheit geerbt und somit auch diesen Vertrag. Ich habe aber herausgefunden, dass diese Firma nicht so ordentlich arbeitet und würde mich gerne an eine andere Firma wenden.
Habe ich die Möglichkeit von diesem Vertrag ohne große Probleme zurückzutreten? Wie hoch können prozentual die Ansprüche der Firma bei einem Rücktritt vom Auftrag sein?
Für eine baldige Antwort danke ich Ihnen bereits im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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