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Frage geschrieben am 08.02.2012 19:48:26

Rücktritt vom Möbelkauf

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Geschlossen | Aufrufe: 596
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 204 weitere Antworten zum Thema Rücktritt.
Am Freitag den 03.02.2012 bestellet ich bei einem örtlichen Möbelhaus eine Einbauküche im Wert von 5.200 €. Da dies kurz vor Geschäftsschluss erfolgte wurde am folgenden Tag die Finanzierung über die o.g. Summe zu einem Zinssatz von 0,00 % abgeschlossen. Mittlerweile benötige ich die Küche leider nicht mehr!

Besteht die Möglichkeit den Darlehensvertrag innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen (keine Belehrung im Darlehensvertrag) in Textform per Einschreiben mit Rückschein zu widerrufen? Kann nicht nur das Verbraucherdarlehen gemäß §§ 495, 355 BGB widerrufen, sondern auch gemäß § 358 Abs. 2 BGB der Kaufvertrag widerrufen werden?
-> Der Verkäufer behauptet im Fall einer 0,00 % Finanzierung sei dies nicht möglich!

Kann ggf. auch vom Kaufvertrag zurückgetreten werden wenn die Ausmessung der Küche nicht durch das Möbelhaus erfolgen kann? Der Händler hat doch die Vertragspflicht die Küchenmaße vor Ort aufzunehmen (dies ist unmöglich, da der Mietvertrag nicht zustande kommt)?

-- Einsatz geändert am 08.02.2012 19:56:48



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