Rücktritt vom Mietvertrag und Provisionsfrage
20.04.2012 20:08 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe zwei Fragen bezüglich des Themas Mietrecht. Ich freue mich, wenn jemand Zeit nehmen möchte, meine Fragen zu beantworten.
1. Hintergrund:
Ich habe eine Wohnung besichtigt die zu vermieten war und während der Besichtigung wurde der Boden eines Zimmers von einem Handwerker geschliffen. Es war nicht unbedingt möglich, dieses bestimmte Zimmer vollständig zu besichtigen. Es war auch nicht möglich, die Verkehrslärm einzuschätzen, da wegen des schleifen konnte ich den Verkehr nicht hören.
Trotzdem beim ersten Eindruck hat der Wohnung und seine Lage mir sehr gut gefallen.
Einige Tage danach habe ich den Makler und Vermieter in die Wohnung getroffen zum Abschluss eines Mietvertrags.
Während dieses Treffens ist der Verkehrslärm in die Wohnung mir sehr aufgefallen. Ich konnte zudem auch die Zimmer richtig besichtigen, die beim ersten Besuch geschliffen wurde.
Trotz erheblicher Zweifel während des Termins zum Vertragsabschluss bezüglich Straßenlärm und Wohnungsschnitt habe ich doch den Mietvertrag unterschrieben.
Während einige Tage danach, aus Neugier bin ich zur Wohnung gefahren um die Verkehrsbelastung zu überprüfen, und habe festgestellt (ohne die Wohnung zu betreten), dass die Lage schon etwas verkehrsbelastet ist. Es ist eine 50km/h Zone und je nach Tageszeit fahren 10 bis 25 Autos je fünf Minuten vorbei.
Wegen dieser Feststellung über das Verkehrssituation und der Schnitt der Wohnung die ich bei der ersten Besichtigung nicht feststellen konnte, habe ich dann versucht vom Mietvertrag zurück zu treten. Obwohl der Einzugstermin noch nicht erreicht ist, wurde ich von dem Makler informiert, dass ich nur die gesetzliche Kündigungsfrist in Anspruch nehmen darf, unabhängig davon ob ich eigentlich einziehe oder nicht. Auch unabhängig davon wäre die Provision beim Vertragsabschluss fällig.
Deshalb meine Frage: Darf ich eigentlich vom Mietvertrag wegen diese Gründe zurücktreten, ohne einen Cent an den Makler und Vermieter bezahlen zu müssen? Meine Meinung nach konnte ich beim ersten Besichtigung keine ausgeglichene Eindruck von der Wohnung und seine Lage entwickeln, wegen die zwei Punkte dich ich genannt habe. Ich habe das Gefühl dadurch, dass die Wohnung die ich zugesagt habe, nicht unbedingt die Wohnung entspricht, die ich ursprünglich besichtigt habe.
2. In den Mietvertrag ist die Grundmiete beschrieben als nnn,-Euro, zuzüglich nn,- Euro für eine Garage, und das die Grundmiete insgesamt beträgt die Summe die eigentliche Grundmiete + Kosten für eine Garage.
In der Rechnung von den Makler ist die Maklercourtage berechnet als zwei Monatsmiete von nnn,-Euro inklusive Garage zzgl. 19% MwSt. Komischerweise wurde auch die Kaution festgelegt als zwei Monatsmiete – ohne das die Garage dazu berechnet wurde. Das heißt, es wurde auf die Garage in die Kaution verzichtet, aber nicht bei der Provision.
Meine Frage: darf der Preis der Kaltmiete zuzüglich einer Garage berechnet werden und darf bei der Provision die monatlichen Kosten der Garage dazu berechnet werden?
Meiner Meinung nach, wäre die richtige Provision 2,38 x Grundmiete ohne monatlichen Beitrag für die Garage dazu zu berechnen. Ich könnte es verstehen, wenn die Garage automatisch in die Kaltmiete einberechnet wurde und dadurch nicht als "Zuzüglich" genannt werden musste. Ich finde es sehr merkwürdig.
Eine sehr lange Beitrag, aber ich freue mich über Ihre Antworten dazu.
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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