Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328127
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 11.03.2010 17:51:25

Rücktritt vom Kaufvertrag einer Küche möglich?

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 1782
Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Frau und ich wollten uns vergangenen Samstag vor der geplanten Anschaffung einer Küche einen ersten Überblick in einem Möbelhaus mit Küchenschau verschaffen. Dort gab es eben an diesem Tag auf Grund eines Jubiläums einen Rabatt von 50% auf alle Küchen.

Wir haben uns dann erstmal die Küche von einem Verkäufer planen lassen (bei der im übrigen nur die genauen Maße der bisherigen Küchenzeile und eines doppelflügligen Fensters bekannt waren, die Länge des Raum wurde lediglich geschätzt) und haben dann leider auf mehrfaches drängen und den wiederholten Hinweis auf die Aktion den Kaufvertrag unterschrieben.


Nachdem wir am Sonntag wieder einen klaren Kopf hatten, mussten wir nach genauen ausmessen etc. feststellen, dass die Küche nicht richtig durchdacht wurde und im Prinzip so wenig Sinn macht. Meiner Meinung nach hat hier auch der Verkäufer etwas Schuld, da ihm die vollständigen Maße des Raumes nicht hinreichend bekannt waren. Außerdem übersteigt der Kaufpreis (6000 €) auch ein wenig unser geplantes Budget. Foglich müssten an der bestehenden Planung doch recht viele Änderungen vorgenommen werden, die den Preis wohl noch weiter in die Höhe treiben werden.


Uns ist klar, dass wir einfach zu schnell gehandelt haben und so einfach nicht vom Kaufvertrag zurücktreten können, wobei wir allerdings auch noch nicht mit dem Verkäufer gesprochen haben.

Da noch nichts angezahlt wurde, dachte ich aber als letzten Ausweg an die Möglichkeit, die Küche jetzt nachträglich noch über das Möbelhaus zu finanzieren, um dann vom 14-tägigen Rücktrittsrecht dieser Finanzierung Gebrauch zu machen. Meines Wissen müsste doch dann auch der Kaufvertrag hinfällig sein!?



Ist es möglich, auf diesem Weg noch vom Kaufvertrag zurückzutreten?


Zur Info: es wurde noch keine Anzahlung geleistet und es war auch noch kein Aufmaßtechniker bei uns, um die Küche auszumessen.

Vielen Dank!



So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Kaufrecht letzten Monat:

33
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

328127
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94155
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Rücktritt   Kaufvertrag   Küche   möglich?