Rücktritt vom Kaufvertrag - Ware gegen Geld
27.07.2012 19:04 |
Preis: 35,00 € |
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Moritz Kerkmann
Folgende Vorgeschichte:
Fahrrad gekauft in 04/2012
2 Mal auf Gewährleistung beim Händler nachgebessert
Heute identisches Bauteil wieder defekt, Fehler ist offensichtlich auf für einen Laien (verliert Öl), Rad ist nicht funktionstüchtig.
Daher Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Nun will der Händler das Rad erst zum Hersteller schicken, und erst binnen 14 Tagen zahlen wenn der Hersteller das Geld erstattet hat, ausserdem will man mir den Wertvertlust in Rechnung stellen. Von den 3 Monaten war das Fahrrad 6 Wochen in Reparatur. Wie hoch kann der Wertverlust sein? Das Rad hat 600 Euro gekostet. Kann ich Übergabe Zug um Zug verlangen? Ich traue dem Händler leider überhaupt nicht mehr. Ich hab das Rad erstmal wieder mit genommen.
Daher folgende Fragen:
- Wie gehe ich jetzt am Besten weiter vor?
- Wie wird der Wertverlust berechnet, was kann man da ansetzen?
-- Einsatz geändert am 27.07.2012 20:27:38
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