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Rücktritt und Widerruf eines Arcor-Auftrags


| 11.06.2005 22:53 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann


| in unter 1 Stunde

Unser Haushalt will von der Telekom zu Arcor wechseln. Der Inhaber des jetzigen Anschlusses ist mein Vater.
In einem Kaufhaus wurde ich von einer Frau an einem aufgenbauten Arcor-Stand angesprochen. Dort wurde dann ein Arcor-Auftrag auf den Namen von meinem Vater von mir (Tochter) unterschrieben.
Die Frau, welche mich beraten hat, sagte mir, ich hätte eine Bedenkzeit von 2 Wochen, als ich sie darauf hienwies, das das noch in unserem Haushalt abgeklärt werden muss. Sie notierte diese "2 Wochen Bedenkzeit" auf dem Vertrag, den ich danach unterschrieben habe. Dies fand am 31.05. statt.
Nach Internetrecherchen fand ich heraus, das sie von einer Kundenbetreuungsfirma war, also nicht direkt von Arcor. Einge von den Vertragskonditionen sagten mir nicht zu (z.B. 24 Monate Laufzeit) und so habe ich am 10.06. eine Kündigung/einen Widerruf per Einschreiben an diese Firma geschickt. Am gleichen Tag hat mein Vater bei einem Arcormitarbeiter einen uns zusagenden Vertrag mit allen seinen persönlichen Angaben unterschrieben. Nun kam am 11.06. von Arcor 2 Briefe. Der erste mit der Information und Bestätigung, dass der (von mir unterzeichnete erste) Auftrag bearbeitet wird. Der zweite Brief beinhaltete das Umstellungsdatum des Anschlusses auf Arcor, welche auch gleich den alten Anschluss der Telekom kündigen).
Darafhin habe ich mich mit der Kundenbetreuung in Verbindung gesetzt und ihnen erklärt, dass dieser Auftrag hätte gekündigt werden sollen. Diese meinten zu mir, da wäre nichts mehr zu machen, dass wir definitiv zu diesem Datum umgestellt würden. Ich wurde aufgefordert dieses Problem schriftlich einzureichen und so habe ich ein Fax mit der Problemschilderung und nochmaligen Kündigung des ersten Vertrags und mit dem ersten unterschriebenen Vertrag zu Arcor gefaxt.
Ist es denn jetzt möglich aus diesem ersten vertrag rauszukommen? Diese Kundenbetreuungsfirma hat diese 14-tägige Frist zum Widerruf nicht eingehalten und so wurde bei Arcor der Auftrag bearbeitet.
Wie kann ich dieses Dilemma lösen? Wir wollen diesen Anschluss von Arcor unbedingt zu den Vertragskonditionen des 2ten Vertrags, welcher von meinem Vater unterschrieben wurde.
Kann ich fordern, dass der erste Vertrag storniert/rückgängig/ungültig gemacht wird? Welche Rechte habe ich?

Vielen Dank für die Bearbeitung
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Rücktritt Widerruf
11.06.2005 | 23:14

Antwort

von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
696 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchende,


vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nach Ihrer Schilderung, haben Sie den ersten Auftrag, den Sie am 31.05.05 erteilt haben, noch in der Widerrufsfrist von 14 Tagen widerrufen. Zwar hat Arcor Ihnen eine Bestätigung geschickt, daß dieser Auftrag bearbeitet wird. Das ändert aber nichts daran, daß Sie den Auftrag fristgerecht widerrufen haben. Auch wenn Sie den Widerruf nicht direkt an Arcor geschickt haben, sondern an die Firma, die für Arcor den Auftrag entgegengenommen hat, ändert dies nichts, da die Firma offenkundig als Vertreter von Arcor auch den Widerruf entgegennehmen durfte.

Deshalb ist der erste Vertrag überhaupt nicht wirksam zustandegekommen, auch wenn Ihnen die Kundenhotline vielleicht etwas anderes gesagt haben wird. Sollte Arcor nun Rechte aus dem vermeintlich zustandegekommenen ersten Vertrag geltend machen, können Sie darauf verweisen, daß dieser Vertrag nicht rechtswirksam abgeschlossen wurde, weil Sie den Auftrag fristgerecht widerrufen haben.

Sie sollten aber auch darauf achten, daß Sie keine Leistungen von Arcor in Anspruch nehmen, die nicht auf einer vertraglichen Grundlage beruhen. Sie sollten also dem mitgeteilten Umstellungsdatum, wenn dieses auf dem ersten Vertrag beruht, widersprechen und Rücksprache mit der Telekom halten, daß an diesem Tag keine Umstellung erfolgen soll. Unklar ist, ob Sie bereits bei der DTAG gekündigt haben. Arcor kann dies nur dann für Sie erledigen, wenn Arcor eine Vollmacht von Ihnen dazu vorweisen kann. Andernfalls wird die DTAG die von Arcor ausgesprochene Kündigung nicht akzeptieren dürfen. Erkundigen Sie sich also bei der DTAG, ob dort eine Kündigung vermerkt ist und teilen Sie in diesem Fall mit, daß die Kündigung als gegenstandlos vermerkt wird, da Arcor nicht zur Kündigung bevollmächtigt gewesen ist. Die DTAG wird dann den Anschluß auch nicht an dem von Arcor mitgeteilten Termin umstellen.

Möglicherweise ist aber die Umstellung an diesem Tag auch aufgrund des zweiten, von Ihrem Vater unterschriebenen Vertrages möglich. Das sollten Sie aber mit Arcor abklären. Aufgrund eigener negativer Erfahrungen mit diesem Telekomunikationsanbieter habe ich allerdings meine Zweifel, ob Sie von Arcor eine klare Bestätigung erhalten werden, daß der erste Vertrag (den Sie widerrufen haben) nichtig ist, und die Umstellung auf der Grundlage des zweiten Auftrages erfolgen soll.

Sollten Ihre Schreiben unbeantwortet bleiben und Anrufe bei der Hotline in der Warteschlange verenden, sollten Sie den sicheren Weg gehen, und mit der DTAG abklären, daß Sie zunächst dort Kunde bleiben möchten. Denn ansonsten besteht die Gefahr, daß durch die angekündigte Umstellung und die Inanspruchnahme der Leistungen Arcors eine vertragliche Vereinbarung zu den ursprünglichen Konditionen (die Sie ja nicht wollten) doch noch konkludent zustandekommt. Solange aber nicht geklärt ist, auf welcher Grundlage Ihnen Arcor ihre Leistungen zur Verfügung stellen will,
sollten Sie deshalb auf Nummer sicher gehen und bei der DTAG bleiben.


Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen gerne ab Montag auch telefonisch zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt





Rechtsanwalt A. Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln

Tel.: 0221 801 37193
Fax: 0221 801 37206

www.rechtsanwalt-schwartmann.de
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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