Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 17.12.2011 09:32:29

Rücktritt Buchung / Buchungsanfrage billigfluege.de

Rechtsgebiet: Reiserecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 730
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe um 7.35 Uhr im Internet eine verbindliche Buchungsanfrage für einen Flug nach Florida gestellt und bin eine Stunde später von der Buchungsanfrage zurückgetreten per Mail und per Fax. Ans Telefon geht bei Billigfluege.de niemand.

Beim Surfen im Internet habe ich Angst bekommen, ob der Rücktritt möglich ist.



Antwort geschrieben am 17.12.2011 11:16:43
Rechtsanwalt Guido Matthes
Fuhrstr. 4, 58256 Ennepetal, Tel: 0 23 33 / 83 33 88, Fax: 0 23 33 / 83 33 89
Arbeitsrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Reiserecht
Bewertungen: 407
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre gestellte Frage beantworte ich wie folgt:

Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters beauftrahen Sie "durch das Ausfüllen der vorgegebene Informationsfelder und dem Abschluss des Buchungsvorgangs" den Anbieter "verbindlich eine Leistung, die von einem Dritten Leistungserbringer erbracht wird, zu besorgen."

Da der Antrag verbindlich ist, kann dieser nach Übermittlung nicht wieder zurückgenommen oder widerrufen werden. Sie wären gem. § 145 BGB nur dann nicht an Ihren Antrag gebunden, wenn Sie den Bindungswillen bei Abgabe der Erklärung ausgeschlossen hätten.

Im Übrigen ist ein Rücktritt auch nach den Regelungen über Fernabsatzverträge nicht möglich. Die Regelungen über Fernabsatzverträge über §§ 312 b ff. BGB sind wegen § 312 III Nr. 6 BGB unmittelbar auf Reiseveranstalter und Reisevermittler nicht anwendbar.

Sie haben daher nur die Möglichkeit, mit dem Anbieter über eine kulanzweise Stornierung Ihres Auftrages zu verhandeln, solange noch keine Vermittlungsleistungen erfolgt sind.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt

Rechtsanwälte
Götz, Matthes & Wallhöfer
Fuhrstr. 4
58256 Ennepetal

Tel: 0 23 33 / 83 33 88
Fax: 0 23 33 / 83 33 89

www.so-geht-recht.de
www.rechtsanwalt-ennepetal.com

www.erbrecht-ennepetal.de
www.mietrecht-ennepetal.de
www.verkehrsrecht-ennepetal.de

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Reiserecht letzten Monat:

3
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Rücktritt   Buchung   Buchungsanfrage   billigfluege.de