Rücknahme kündigung rechtsschutzversicherung - bestht rechtsschutz wie vorher?
03.09.2008 10:07 |
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Beantwortet von
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Vertragsrecht
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hallo zusammen,
ich hatte im laufe diesen jahres fristgerecht und ordentlich meine rechtsschutzversicherung per februar 2009 gekündigt um ab märz 2009 eine neue RSV abzuschliessen. Dies wurde auch seitens der versicherung schriftlich bestätigt. nun ist es sehr wahrscheinlich, dass der fall eintritt, dass ich sie im laufe diesen jahres und darüber hinaus in anspruch nehmen muss (arbeitsrechtliches problem, dass seinen ursprung am 01.09.2008 nahm und für das ich über februar 2009 hinaus rechtsschutz benötige).
der mitarbeiter der versicherung meinte am telefon (wobei ich nicht erwähnte, dass ich einen schadensfall erwarte), ich könnte die kündigung zurücknehmen (schriftlich, brief oder fax) und dann bestünde die alte versicherung in gleichem umfange fort als wäre die kündigung nie erfolgt.
stimmt das? oder kann mir die versicherung im schadensfall dann mit der zwischenzeitlich erfolgten kündigung und deren rücknahme einen strick daraus drehen und nicht leisten? oder kann ich auch im märz 2009 eine neue rechtsschutzversicherung abschliessen und diese tritt dann in den bestehenden fall ein (nahtloser übergang?)
vielen dank im voraus!








