Rücknahme der Entbindung von der Schweigepflicht
22.04.2012 09:54 |
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Gesellschaftsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel
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Hallo,
kurz zu unserer Situation:
Wir befinden uns im Adoptionsbewerbungsprozess. Meine Frau und ich hatten beide keine "reibungslose" Kindheit /Jugend, heban diese aber beide therapeutisch sehr gut aufgearbeitet . In unserer Lebensläufen dem Amt gegenüber waren wir sehr ehrlich über unsere Vergangenheit. Diese Ehrlichkeit führte bei der Adoptionsstelle zu einem unbestimmten Gefühl des Misstrauens, weswegen wir uns nun noch ein psychologisches Attest erstellen lassen sollen, dass wir ls Eltern geeignet sind. Hierzu wurde uns von Amtsseiten ein Psychologin zugewiesen.
Bereits in unserem ersten Termin sollten wir eine Entbindung von der Schweigefplicht unterschreiben - was wir auch getan haben. Nun haben wir aber gegenüber dieser Therapeutin so große Vorbehalte, dass wir überlegen das Amt nach einer Alternative zu fragen.
Da die erste Therapeutin bereits nach 30 Minuten meinte uns komplett durchschaut zu haben und uns im groben für "völlig gestört" hält, befürchten wir nun, dass Sie trotzdem eine Stellungnahme an das Amt schreibt, sollten wir uns um einen Ersatz bemühen.
Wir halten es also für dringend notwendig, ihre ärtzlich Schweigepflicht umgehend wieder herzustellen, so dass Ihr jegliche rechtliche handhabe fehlt einen Bericht über uns an das Amt zu geben.
Dieser Prozess muss im Idealfall am Montag abgeschlossen sein.
Was müssen wir wo einreichen / schreiben?
Geht das per Einschreiben / Rückscheiin direkt an die Psychologin?
Was ist, wenn Sie ein Schreiben rückdatiert und behauptet dieses bereits direkt nach unserem ersten Termin (vergangener Freitag) an das Amt geschickt zu haben?
Wenn sie von uns als Psychologin in diesem Prozess grundsätzlich abgelehnt wird ist sie dann überhaupt noch befugt eine Stellungnahme zu uns abzugeben?
Was haben wir noch zu beachten?
mit bestem Danke im voraus









