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Frage geschrieben am 16.02.2012 14:58:17

Rückkehr von PKV in GKV

Rechtsgebiet: Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht | Einsatz: € 55,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 535
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Sehr geehrte Rechtsanwälte,

Ich (m, 35) bin seit 2006 privat krankenversichert und seitdem immer über JAEG bzw Beitragsbemessungsgrenze. Da ich nun auch für zwei Kinder die PKV-Beiträge zahle, sind anfallende Kosten bei der PKV der primäre Grund meiner Überlegungen. Nun steht ein Arbeitgeberwechsel an, bei dem sich die Möglichkeit bietet, durch geschickte Vertragsgestaltung die Rahmenbedingungen für eine Rückkehr in die GKV zu erfüllen.

Wenn ich mich richtig informiert habe, muss ich für mindestens 12 Monate ingesamt weniger als 50.850€ verdienen, um nicht wieder in die PKV zu müssen, bzw um danach dann trotz höheren Gehaltes in der GKV bleiben zu können. Da mein angedachtes Gehalt inklusive Bonus wesentlich höher als die JAEG ist und ich nicht unbedingt auf Gehalt verzichten möchte, habe ich mir folgendes Konstrukt überlegt.

1) Arbeitgeberwechsel zum 01.06.11, "Probezeit" bis 31.05.12 (dies ist eigentlich nicht vorgesehen, soll aber dem Konstrukt dienen)
2) Monatsgehalt während der Probezeit: knapp unter JAEG, d.h. ~4000€. Somit wäre ich wieder versicherungspflichtig.
3) Da die Probezeit 12 Monate beträgt, wäre ich auch über das Jahr gesehen unter JAEG
3) Monatsgehalt nach der Probezeit wie ursprünglich geplant, d.h. wesentlich höher als in der Probezeit. Somit dann freiwillig versichert.
4) Hohe einmalige Zahlung (z.B. zum 01.07.2013), um das reduzierte Gehalt in den vorangegangenen 12 Monaten während der Probezeit auszugleichen.

Mir ist bewusst, dass dieses Konstrukt auch steuerliche Konsequenzen hat aufgrund der ungleichen Verteilung der Zahlungen. Dies wollte ich separat untersuchen lassen.

Nun meine Fragen:
1) Ist so ein Konstrukt überhaupt rechtlich möglich und legal? Letztendlich soll ja nicht auf Gehalt verzichtet werden, es wird nur der Zeitpunkt der Auszahlung nach hinten geschoben.
2) Könnte es Probleme bei einer Unternehmensprüfung geben, aufgrund der großen Gehaltsunterschiede zwischen Probezeit und regulärem Gehalt danach (sowie hoher Einmalzahlung)?
3) Falls es später Probleme, z.B. bei einer Betriebsprüfung, geben sollte, ist so was anfechtbar, d.h. man müsste dann wieder zwangsweise in die PKV und evtl Beträge für die Zeit, in der man in der GKV war, nachzahlen?
4) Gibt es sonst noch etwas zu beachten (z.B. ob die Formulierung "Probezeit" überhaupt notwendig ist)?

Hinweis: ich würde so etwas nur machen, wenn es sowohl für mich als auch für den neuen Arbeitgeber wirklich legal ist. Ich will keinen Betrug begehen, sondern nur legal im Rahmen des Systems meine Möglichkeiten ausschöpfen. Wenn dies nicht möglich ist, dann teilen Sie mir dies bitte einfach mit.

Vielen Dank!


Antwort geschrieben am 16.02.2012 15:52:18
Rechtsanwalt Hans-Christoph Hellmann
Eiermarkt 2, 30938 Burgwedel, Tel: 05139 - 9 70 333 4, Fax: 05139 - 9 70 333 5
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Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei nehme ich Bezug auf Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage der vorliegenden Informationen und des Einsatzes wie folgt summarisch beantworten möchte:

1. Rechtlich möglich ist das Kopntrukt wohl, da Sie vertragsrechtlich grunds. alles vereinbaren können und dürfen. Aus meiner Sicht ist es nicht strafrechtlich illegal; wobei sich dann die Frage stellt, ob ggf. (§ 263 StGB) ein Vermögenschaden der alten Kasse entsteht. Dann wäre eine solche Verschiebung durchaus strafbar.

2. Klar, die hohe Einmalzahlung dürfte schwer zu erklären sein; da derartige Sprünge auch beim Steuerbescheid auffallen, wird es Probleme geben.

3. Wenn man die genauen Intentionen kennt, ist natürlich die Beitragsbemessungsgrenze tatsächlich rückwirkend überschritten. Da Sie natürlich auch gegenüber den Versicherungen wahrheitsgemäße Angaben zu machen haben, könnte rückwirkend tatsächlich eine Beitragszahlung fällig sein.

4. Die Frage ist sehr unspezifisch. Rufen Sie mich doch einfach mal am Freitag dazu an.

Mit freundlichen Grüßen

RA Hellmann, Burgwedel, Fachanwalt für Versicherungsrecht

Hans-Christoph Hellmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Hellmann & Pätsch Rechtsanwälte
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05139/9703334
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 16.02.2012 15:58:49

Danke für die Antwort. Zusammenfassend würden Sie also von meiner Idee abraten, oder?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 17.02.2012 12:13:26

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Antwort würde ich bejahen. Ansonsten kommen Sie telephonisch auf mich zu. Durch den Anruf werden erst einmal keine weiteren Kosten ausgelöst.

Mit freundlichen Grüßen

Hellmann, Rechtsanwalt, Burgwedel 2012

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

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