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Rueckkehr nach Deutschland mit auslaendischem Ehepartner und gemeinsamen Kindern


24.04.2012 20:26 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


archiviert

Nach fast 10 Jahren Ausland moechte ich (dt. Staatbuergerin) naechstes Jahr mit meinem auslaendischem Mann (Visum wird hier im Ausland beantragt) und unseren 3 gemeinsamen Kindern (dt.+ ausl. Staatsbuergerschaft) nach Deutschland ziehen. Wir haben weder Einkommen, Arbeit noch Grundbesitz oder Vermoegen in Deutschland, beziehen aber monatlich Geld aus der Firma meines Mannes im aussereuropaeischem Ausland die auf seinen Namen weiterlaufen wird und evt. aus der Vermietung unseres Hauses im Ausland. Steuern der Firma werden hier im Ausland nachweislich bezahlt.
FRAGE: Was bedeutet das fuer unseren Status in Deutschland. Muessen wir unsere Einkuenfte aus dem Ausland in Deutschland versteuern oder ueberhaupt angeben? Duerfen wir das Geld einfach auf unser dt. Bankkonto ueberweisen und benutzen? Gibt es ein Limit dafuer? Muessen wir irgendjmd. einen Nachweis bringen wovon wir leben? Sind wir verplichtet uns in der GKV zu versichern? Oder duerfen oder muessen wir uns privat versichern? Als Studentin war ich damals in der Techniker Krankenkasse versichert, bin aber nach dem Studium ins Ausland gegangen und habe mich abgemeldet. Muessen die mich (samt Familie) wieder akzeptieren? Wonach wuerde der Beitrag bemessen wenn wir keine Arbeit haben,aber auch nicht arbeitslos gemeldet sind,da wir ja keine Arbeit suchen (erstmal).
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 37 weitere Antworten zum Thema:
Deutschland Ehepartner Kindern gemeinsamen
Eingrenzung vom Fragesteller 24.04.2012 | 22:03
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