Rückkaufswert Lebensversicherung
| 08.10.2008 10:02 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
Preis: ***,00 € |
Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dipl.-Jur. Susanne Schorn
Guten Tag!
Ich habe im Jahre 2003 eine Fondsgebundene Rentenversicherung bei der Aachener Münchener abgeschlossen, die eine Dynamische Beitragssteigerung beinhaltete.
Seit 2003 habe ich 2.270,70 Euro an Beiträgen gezahlt. Da ich mich von aktuellen Schulden befreien wollte, habe ich die Versicherung zum 01.Oktober 2008 gekündigt. Ich war geschockt von dem geringen Rückkaufswert von 877,58 Euro (=38,65%) der mir genannt wurde.
Mir ist zwar klar, dass der Rückkaufswert geringer ist als meine Beitragssumme ist, finde es jedoch unverschämt, einen "Verlust" von 1.393,12 Euro (über 60%) hinnehmen zu müssen.
Im Internet habe ich Informationen (BGH) gefunden die besagen, dass mir mindestens 40% meiner Beiträge zustehen.
1. Ist das korrekt?
2. Wenn ja, lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten um mich um die Differenz von 30,70 Euro (1,35%) zu streiten oder sogar mehr zu bekommen?
3. Als Berechnung des Rückkaufswertes wurden mir folgende Punkte genannt: "finanzieren...für eingetretene Todesfälle, Verwaltungskosten, Kosten die mit dem Vertragsabschluss verbunden sind". Kann die Versicherung ohne genaue Aufschlüsselung so meine "restlichen" Beiträge in Höhe von ca. 1400 Euro einbehalten? Kann ich eine detailierte Auflistung verlangen?
4. Kann ich gegen ein solches Fehlwirtschaften vorgehen?
mfg
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 32 weitere Antworten zum Thema:
Lebensversicherung Rückkaufswert
Lebensversicherung Rückkaufswert









