Rückgabe von Eigentumswohnung nach Schenkung? Elternunterhalt?
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Mutter ist vor kurzem verstorben, ihr gesamtes Bar-Vermögen (ca. 70.000,- EUR) ging an meinen Vater über (es gibt keine Immobilien oder Grundstücke).
Jetzt möchte mir mein Vater fast das gesamte Vermögen (bis auf eine „Reserve" für ihn von ca. 10.000 EUR) schenken.
Auf Grund des Freibetrags bei einer Schenkung für die Kinder wird das steuerlich ohne Abzüge funktionieren.
Allerdings mache ich mir jetzt Gedanken zum Thema Elternunterhalt / Rückforderung einer Schenkung bei einem möglichen Pflegefall meines Vaters:
Meine Verlobte und ich (Kind ist unterwegs) möchten schon seit längerer Zeit eine Eigentumswohnung kaufen (wir sind auf der Suche, die Wohnung soll finanziert werden, mein Vater bleibt in seiner Mietwohnung leben), das Geschenk meines Vaters würden wir hier gerne als Eigenkapital mit investieren (das ist auch ausdrücklich von meinem Vater so gewünscht).
Angenommen…
- wir kaufen noch dieses Jahr eine 3-Zimmer-
Eigentumswohnung für uns (das geschenkte Geld
meines Vaters wird in voller Höhe investiert)
- und angenommen der schlimmste Fall tritt ein,
mein Vater wird in den nächsten 10 Jahren zu
einem Pflegefall, seine Rente und sein geringes
Gespartes reicht für die Pflegeheimkosten nicht
aus, das Sozialamt springt ein und
„durchleuchtet" seine Schenkungen der letzten
10 Jahre…
kann das Sozialamt das geschenkte Geld, das wir voll in unsere Eigentumswohnung investiert haben, von mir wieder zurückfordern? Müsste ich also im schlimmsten Fall einen Kredit aufnehmen?
Oder kann das Sozialamt verlangen, dass wir unsere Eigentumswohnung wieder verkaufen, in eine Mietwohnung ziehen und das durch den Verkauf wieder freigewordene Barvermögen für die Pflege meines Vaters zurückfordern?
Oder kann es zu sonstigen Forderungen des Sozialamtes gegenüber mir in späteren Jahren kommen?
Wenn die Wohnung ausschließlich mit meinen eigenen Mitteln finanziert werden würde, denke ich, dass die Wohnung für das Sozialamt unantastbar wäre, richtig? Wie verhält es sich aber im Zusammenhang mit der Schenkung?
Das ich vom Sozialamt später ggf. zur Zahlung eines Elternunterhalts auf Grund meines Gehalts (ca. 2.300,- EUR netto) aufgefordert werden kann, ist für mich absolut klar, selbstverständlich und auch nur gerecht. Sorge macht mir eben nur, ob uns unsere gekaufte Eigentumswohnung wieder weggenommen werden könnte.
Grundsätzlich ist es ja auch so, dass wir diese Eigentumswohnung als Altersvorsorge für mich und meine zukünftige Frau anschaffen und auch das Kapital auf Grund des unsicheren Finanzmarktes in „feste Werte" sicher für die Zukunft unserer Familie anlegen möchten.
Ich kann mir vorstellen, dass so ein Sachverhalt bereits in der Vergangenheit aufgetaucht und evtl. auch verhandelt wurde. Ich freue mich auf Ihre fachliche Rückmeldung und Ihren Rat.
Vielleicht können Sie dazu auch bereits entschiedene Fälle anbringen (Aktenzeichen).
Ich danke Ihnen im Voraus und verbleibe,
mit freundlichen Grüßen,
Ihr Fragesteller
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