Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 30 weitere Antworten zum Thema Pferd.
Guten Tag,
ich hoffe hier findet sich jemand, der uns weiterhelfen kann.
Vor 2,5 Monaten kauften wir ein dt. Reitpony bei einem Händler und Züchter (gewerblich). Dieses hatte nun wie sich herausstellt einige Eigenschaften die vom Verkäufer verschwiegen wurden.
Der Verkäufer nimmt das Pony jetzt sozusagen "auf Kulanz" zurück.
Nun meine Fragen:
Da es sich um eine Rückgabe handelt und nicht um einen Verkauf des Ponys an den Käufer - brauche ich da einen neuen Vertrag der den ehemaligen Verkäufer nun als Käufer stellt?
Kann es passieren, dass das Pony zurück genommen wird und das Geld wieder ausbezahlt wird, der Händler dann aber nachwirkend wegen Mängeln Preisminderung verlangen kann? Oder geht das dann nicht da es sich ja "nur" um eine Rückgabe handelt?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Herzliche Grüße
Antwort geschrieben am 16.01.2012 19:44:26 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
Am Wissenschaftspark 29, 54296 Trier, Tel: 06514628376, Fax: 06514628377
Kaufrecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 166
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung des Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Wie Sie selbst schreiben, handelt es sich bei der Rückabwicklung im rechtlichen Sinne eben nicht um einen Rückkauf, sondern der ursprüngliche Kaufvertrag wandelt sich in ein so genanntes Rückgewährschuldverhältnis.
Dies bedeutet, dass Sie sich nur verpflichten, das Pony zurückzugeben, der Verkäufer verpflichtet sich, das Pferd zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Es kommt also kein neuer Kaufvertrag zustande, sondern wie Sie selbst vermutet haben, kommt es nur zu einer Rücknahme gegen Kaufpreiserstattung.
Sie sollte also keinesfalls einen neuen Kaufvertrag aufsetzen. Aufgrund des Rückgewährschuldverhältnisses übernehmen Sie keine Mängelgewährleistungsansprüche. Im Falle eines Mangels kann sich der Händler des Pferdes also nicht an Sie halten.
Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, erfolgen kann. Sollten hier wichtige Informationen hinzugefügt, weggelassen oder unklar dargestellt worden sein, kann die rechtliche Beurteilung völlig anders aussehen. Den Gang zu einem Berufskollegen vor Ort kann und will dieser Plattform nicht ersetzen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
www.zimmlinghaus.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 16.01.2012 20:08:48
Hallo Herr Zimmlinghaus,
vielen Dank für die Antwort.
Also kann der Verkäufer dann auch nicht sagen dass er mir nur einen Teil des Kaufpreises zurückzahlt wegen Nutzung des Pferdes in der Zwischenzeit oder weil der irgendwas am Pferd findet wo er dann behaupten kann das hatte das Pferd vorher nicht also gibt es nicht den vollen Kaufpreis?
Vielen herzlichen Dank und einen schönen Abend!
Hallo Herr Zimmlinghaus,
vielen Dank für die Antwort.
Also kann der Verkäufer dann auch nicht sagen dass er mir nur einen Teil des Kaufpreises zurückzahlt wegen Nutzung des Pferdes in der Zwischenzeit oder weil der irgendwas am Pferd findet wo er dann behaupten kann das hatte das Pferd vorher nicht also gibt es nicht den vollen Kaufpreis?
Vielen herzlichen Dank und einen schönen Abend!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 16.01.2012 20:23:21
Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Nachfrage beantworte ich wie folgt:
Grundsätzlich ist es durchaus möglich, dass der Händler eine "Nutzungsentschädigung" verlangen könnte. Sie haben das Pony 10 Wochen lang besessen, sodass diese "Wertminderung" aber nur eher gering ausfallen dürfte. Einen angemessenen Abschlag könnte der Händler jedoch vornehmen.
Dies gilt jedoch nicht für die Mängel, die bereits beim Kauf Ihrerseits vorhanden waren.
Als Anwalt bin ich verpflichtet, Ihnen zum sichersten Weg zu raten. Ein solcher Fall, wie Sie ihn hier schildern, kann rechtlich sehr komplex sein. Gerade wenn es um einen sehr hohen Kaufpreis geht oder Sie davon ausgehen, dass man Ihnen Mängel eventuell arglistig verschwiegen hat, rate ich Ihnen dazu, einen Termin für eine Erstberatung bei einem Anwalt vor Ort zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
www.zimmlinghaus.de
Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Nachfrage beantworte ich wie folgt:
Grundsätzlich ist es durchaus möglich, dass der Händler eine "Nutzungsentschädigung" verlangen könnte. Sie haben das Pony 10 Wochen lang besessen, sodass diese "Wertminderung" aber nur eher gering ausfallen dürfte. Einen angemessenen Abschlag könnte der Händler jedoch vornehmen.
Dies gilt jedoch nicht für die Mängel, die bereits beim Kauf Ihrerseits vorhanden waren.
Als Anwalt bin ich verpflichtet, Ihnen zum sichersten Weg zu raten. Ein solcher Fall, wie Sie ihn hier schildern, kann rechtlich sehr komplex sein. Gerade wenn es um einen sehr hohen Kaufpreis geht oder Sie davon ausgehen, dass man Ihnen Mängel eventuell arglistig verschwiegen hat, rate ich Ihnen dazu, einen Termin für eine Erstberatung bei einem Anwalt vor Ort zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
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