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Frage geschrieben am 13.03.2010 21:37:09

Rückgabe Motorroller 1 Jahr alt

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1270
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am 07.03.09 einen neuen Motorroller gekauft. Dieser hat mehrere Mängel. Da diese sehr umfangreich sind möchte ich eine Chronik zusammenstellen:

03/09: E-Starter (Elektrostarter) funktioniert nicht da der Roller eine Alarmanlage eingebaut hat. Diese zieht dermaßen viel Strom von der Batterie, das zuwenig für den E-Starter übrig bleibt (beim vorführen beim Kauf ging er, seither konnte ich den Roller insgesamt 10 mal mit E-starter starten, danach aber nur mit dem Kickstarter zum laufen bringen). Auch musste ich bereits den Benzinfilter wechseln, da der ab Werk verbaute bereits leckte.

04/09: Während der Fahrt hat sich der Lenkerkopf gelockert. Verkäufer informiert, dieser hat es gerichtet (relativ zügig, war persönlich da). ich habe ihn hier auf das E-Starter Problem angesprochen und bekam die Aussage das dies bei der Marke bekannt sei. Man könnte dies umgehen indem man einen "Kill-Schalter" einbaut, mit welchem die Alarmanlage praktisch tot sei. Kaufentscheidend war jedoch für mich die Alarmanlage. Dies habe ich auch schriftlich reklamiert, was jedoch lapidar abgeschmettert wurde. Das der E-Starter zu nutzen ist, sei keine zugesicherte Eigenschaft des Fahrzeuges. 10 Kilometer Fahrt täglich reichten nicht aus um den Roller mit entsprechend genug Energie aufzuladen. Hier kaufte ich mir extra zusätzlich ein Batterieladegerät
da diese ständig nachgeladen werden muss.

05/09: Erstinspektion durch eine qualifizierte Werkstatt auf eigene Kosten. Keine Besonderheiten, jedoch hatte ich das Gefühl das der Roller "runder" lief und die Bremsen besser griffen.

06/09: Gaszug während der Fahrt gerissen. VK hat den Roller abgeholt und innerhalb 3 Tagen gerichtet.

02/10: Kickstarter aus unerfindlichen Gründen verklemmt, lässt sich nicht bewegen. Autohaus telefonisch informiert. Hier wurde ich praktisch abgewimmelt. Man habe keine Möglichkeit den Roller abzuholen (soll ich den 3 KM in die Werkstatt schieben ???). Ich sei ja sicherlich im ADAC, der soll den abschleppen, die Reparatur dauere mindestens eine Woche (sieht man ja auch durchs Telefon...). Man wolle aber nachfragen ob eine Abholung möglich sei und mich informieren. Bis heute keine Info. Daher den ADAC informiert, dieser hat das Problem bei mir vor Ort gerichtet (innerhalb 45 Minuten).

02/10: Gaszug wieder gerissen. Direkt durch den ADAC und eigene Materialbeschaffung richten lassen.

03/10: Gasdrehgriff ausgerissen. Hier wird nun ein neuer Griff benötigt, ansonsten kann mit dem Roller nichts angefangen werden. VK telefonisch am 04.03.10 informiert. Auf alle bisherigen Mängel angesprochen. Hier bekam ich die Aussage das dass Autohaus insgesamt 4 solcher Roller verkauft hat und nur Probleme damit habe. Wortwörtlich sagte der VK: "Schrott zu überteuerten Preisen". Er wollte nachschauen ob er noch einen Griff habe und mich dann am Abend anrufen. Bis heute nichts. Ich habe auch sogar selbst Kontakt mit dem Importeur (deutsche Generalvertretung) aufgenommen. Die Aussagen: Rollerteile sind derzeit nicht Lieferbar. (Mehr nicht !!!). Auf meine Frage hin, was ich denn nun ohne Gasdrehgriff tun soll kam bis heute... keine Antwort.

08.03.10: Per Fax beim Autohaus reklamiert und nochmals die E-Starter Problematik aufgeführt.Im Scheiben vermerkt das ich den Roller nun zurück geben will und konsultierung eines Anwaltes sowie Prüfung durch den TÜV auf Verkehrstauglichkeit "angedroht". Ebenso die Aussage des VK (Schrott). Bis heute keinerlei Reaktion.
Allerdings habe ich hier keine Frist gesetzt. Dies möchte ich am kommenden Montag in einem wiederholten Reklamationsschreiben (Fax und Einschreiben) tun.

Hier nochmal die Fakten:

07.03.09 Kauf (Neufahrzeug per Finanzierung, läuft noch 1 Jahr) in einer "Rollerfiliale" eines Autohauses. Neuwert 1200 Euro.
Ich benötige und nutze den Roller nur um auf die Arbeit zu kommen (Täglich insgesamt ca. 10 km).
Seither mindestens 7 Mängel am Fahrzeug. Aktueller Kilometerstand: knapp 1800.
Zuletzt keinerlei Reaktionen (wie schon mehrfach) auf meine Reklamation.

Meine Fragen:
Lohnt es sich für mich den Fall weiter zu verfolgen ?
Sind Nutzungsabschläge zu erwarten und wenn ja in welcher Höhe ?
Welche Fristen sind nun noch angemessen ?
Welche Kosten sind zur Durchsetzung zur Rückgabe zu erwarten ?

Ich möchte mich bereits im voraus für Ihre Hilfe bedanken und verbleibe mit freundlichen Grüßen


Antwort geschrieben am 13.03.2010 22:57:03
Rechtsanwalt Dipl. jur. André Neumann
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Sehr geehrter Fragesteller/in,
vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzten kann, sondern ausschließlich den Zweck hat, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Nun zu Ihrer Frage, welche ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:

Zu1)
Diese Frage kann ich Ihnen nicht wirklich seriös und zuverlässig beantworten, da diese eine tatsächliche und keine rechtliche Frage ist.

Grundsätzlich kommt ein Rücktritt, gem. § 440 BGB dann in Betracht, wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Dabei muss es sich um denselben Mangel handeln. Bei Ihnen handelt es sich um sieben verschiedene Mängel. Folglich kommt bei Ihnen die Unzumutbarkeit in Betracht. Die Häufigkeit Ihrer Mängel sprechen eindeutig für eine Unzumutbarkeit. Insoweit komme ich zu dem Schluss, dass Sie sehr wohl zurücktreten können.
Aber:
Das Hauptproblem bei Ihnen ist, dass sich die Beweislast verschoben hat. Insoweit tragen Sie die Beweislast dafür, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen hat. Die Aussagen Ihres Autohauses helfen Ihnen hier nicht weiter, da Sie dafür keine Zeugen haben. Folglich müssten Sie den Beweis im Zweifel durch einen Sachverständigen erbringen. Diesem Sachverständigengutachten kann während eines Prozesses widersprochen werden. Folglich könnte ein gerichtliches Gutachten notwendig sein.

Ich rate Ihnen zunächst noch einmal schriftlich per Einschreiben / Einwurf den Verkäufer aufzufordern die Mängel zu beseitigen. Begleitend dazu sollte Sie eine genaue Chronik Ihres Falles verfassen. Sodann sollten Sie die Industrie- und Handelskammer anrufen. Dort fragen Sie nach der für Sie zuständigen Schlichtungsstelle. Diese kann Ihnen hier weiterhelfen. Beachten Sie, dass diese Schlichtungsstelle nicht mehrt tätig wird, sobald ein Anwalt eingeschaltet worden ist.

Zu 2)
Vorliegend sind grundsätzlich Nutzungsabschläge zu erwarten. Gegenwärtig würde ich diese auf € 30 bis € 140 ansetzen. Die Kosten sind abhängig von der zu erwartenden Gesamtfahrleistung. Dies kann nur ein Sachverständiger zuverlässig beurteilen.

Zu 3)
Setzen Sie eine letzte Frist per Einschreiben / Einwurf von zwei Wochen. Nennen Sie dabei ein konkretes Datum.

Zu 4)
Die Kosten die zu erwarten wären, würde ich bei anwaltlicher Inanspruchnahme mit ca. € 500 beziffern. Im Falle eines negativen Ausgangs vor Gericht, halte ich ca. € 800 für möglich. Bitte beachten Sie, dass dies nur vorsichtige Schätzungen sind.

Gerne stehe ich Ihnen für eine weitere anwaltliche Hilfe zur Verfügung.

Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und stehe Ihnen gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

André Neumann

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